Zwei-Faktor-Authentifizierung
Was ist Zwei-Faktor-Authentifizierung?
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) ist eine zusätzliche Sicherheitsebene für Ihr Taxaro-Konto. Neben Ihrem Passwort (erster Faktor) benötigen Sie einen zeitlich begrenzten sechsstelligen Zahlencode (zweiter Faktor, hier Sicherheitscode genannt), der beispielsweise auf Ihrem Smartphone ogeneriert wird. Dies schützt Ihr Taxaro-Konto selbst dann, wenn Ihr Passwort in falsche Hände gerät.
Warum sollten Sie 2FA aktivieren?
- Erhöhte Sicherheit: Selbst wenn jemand Ihr Passwort kennt, kann er oder sie ohne Ihren Authenticator nicht auf Ihr Konto zugreifen.
- Einfache Handhabung: Die Eingabe des Codes dauert nur wenige Sekunden und ist in der Regel nur bei der Anmeldung notwendig.
Empfohlene Authenticator-Apps
Folgende kostenlose Apps können Sie für die Zwei-Faktor-Authentifizierung verwenden:
So richten Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung ein
- Melden Sie sich bei Taxaro an
- Öffnen Sie "Meine Einstellungen": Klicken Sie auf Ihren Nutzernamen in der oberen rechten Ecke und wählen Sie "Meine Einstellungen"
- Öffnen Sie den Bereich "Sicherheit"
- Klicken Sie auf "Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren"
- Geben Sie Ihr Passwort ein
- Scannen Sie den angezeigten QR-Code mit Ihrer Authenticator-App oder übernehmen Sie den ebenfalls dargestellten Code manuell
- Geben Sie den 6-stelligen Sicherheitscode aus Ihrer Authentifizierungs-App ein, um die Einrichtung zu bestätigen
- Sichern Sie die angezeigten Backup-Codes an einem sicheren Ort
- Schließen Sie den Vorgang mit "Fertig" ab
So deaktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Melden Sie sich bei Taxaro an
- Öffnen Sie "Meine Einstellungen" > "Sicherheit"
- Klicken Sie auf "Zwei-Faktor-Authentifizierung deaktivieren"
- Geben Sie Ihr Passwort und den 6-stelligen Sicherheitscode aus Ihrer Authentifizierungs-App ein
- Klicken Sie auf "Deaktivieren"
Falls Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Authenticator-App haben, kann ein Administrator die Zwei-Faktor-Authentifizierung für Ihr Konto zurücksetzen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Kanzlei.