
Betriebsprüfungs-Readiness: Vorbereitung als Organisationspflicht
Julia Müller
Lesezeit ca. 7 Minuten / veröffentlicht am
Betriebsprüfungen werden digitaler, schneller und sanktionstärker. Mit den neuen Regelungen ab 2025 gelten verschärfte Mitwirkungspflichten – und empfindliche Strafen bei Verstößen. Für Steuerkanzleien bedeutet das: Die Vorbereitung auf mögliche Prüfungen wird zum Teil der laufenden Betreuung.
Was sich 2025 geändert hat
Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO)
Die Finanzverwaltung kann Steuerpflichtige nach Ablauf von sechs Monaten seit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung zur Mitwirkung innerhalb eines Monats auffordern. Wird dieser Frist nicht nachgekommen, droht das Mitwirkungsverzögerungsgeld.
Mitwirkungsverzögerungsgeld
Die Sanktionen sind erheblich:
- 75 Euro pro Kalendertag der Verzögerung
- Maximal 150 Tage = bis zu 11.250 Euro
- Bei erhöhtem Verzögerungsgeld: bis zu 25.000 Euro pro Tag
- Theoretisches Maximum: 3,75 Millionen Euro
Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber der bisherigen Praxis, wo Verzögerungen oft ohne finanzielle Konsequenzen blieben.
Verrechnungspreisdokumentation ohne Aufforderung
Neu ist, dass die Verrechnungspreisdokumentation bei Außenprüfungen „ohne gesondertes Verlangen" vorzulegen ist – innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung. Verspätung kostet mindestens 100 Euro pro Tag, maximal eine Million Euro.
Zeitnahe Prüfungsanordnungen
Die Prüfungsanordnung soll künftig bis zum Ablauf des Kalenderjahres erlassen werden, das auf den letzten Steuerbescheid folgt. Das bedeutet: Prüfungen kommen schneller.
Ablaufhemmung begrenzt
Positiv für Unternehmen: Die Ablaufhemmung bei Betriebsprüfungen ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. Endlos offene Prüfungszeiträume soll es nicht mehr geben.
Was Betriebsprüfungs-Readiness bedeutet
Betriebsprüfungs-Readiness heißt: jederzeit in der Lage sein, die Anforderungen einer Betriebsprüfung zu erfüllen. Das umfasst:
Vollständige Unterlagen
- Buchhaltung lückenlos und nachvollziehbar
- Belege zu allen Buchungen vorhanden
- Verträge und ergänzende Dokumente archiviert
Maschinelle Auswertbarkeit
- Daten in auswertbaren Formaten (GDPdU/GoBD-Export) – die drei Zugriffsarten Z1 bis Z3 sind dabei relevant
- Zugriff auf alle steuerlich relevanten Systeme
- Keine proprietären Formate ohne Exportmöglichkeit
Dokumentation
- Verfahrensdokumentation aktuell
- Verrechnungspreisdokumentation (bei Konzernbeziehungen) fertig
- Organisatorische Abläufe beschrieben
Personelle Vorbereitung
- Ansprechpartner für den Prüfer definiert
- Mitarbeiter geschult
- Vertretungsregelungen vorhanden
Checkliste für die Prüfungsvorbereitung
Vor der Prüfung (laufend)
| Bereich | Maßnahme | Status |
|---|---|---|
| Buchhaltung | Monatlich abgeschlossen, keine Rückstände | ☐ |
| Belege | Vollständig, geordnet, auffindbar | ☐ |
| GoBD-Export | Testweise durchgeführt, funktioniert | ☐ |
| Verfahrensdokumentation | Vorhanden und aktuell | ☐ |
| Verrechnungspreisdokumentation | Fertig (bei Konzernbeziehungen) | ☐ |
| Kassensysteme | Meldepflicht erfüllt, Dokumentation vorhanden | ☐ |
Bei Prüfungsanordnung
| Aktion | Frist |
|---|---|
| Prüfungsanordnung prüfen (Zeitraum, Steuerarten) | Sofort |
| Ansprechpartner benennen | Innerhalb 1 Woche |
| Verrechnungspreisdokumentation vorlegen | 30 Tage |
| Arbeitsplatz für Prüfer einrichten | Vor Prüfungsbeginn |
| Betroffene Mitarbeiter informieren | Vor Prüfungsbeginn |
Während der Prüfung
| Verhaltensregel | Erläuterung |
|---|---|
| Kooperativ, aber nicht übereifrig | Nur liefern, was angefordert wird |
| Dokumentieren | Alle Anfragen und Auskünfte festhalten |
| Fristen einhalten | Mitwirkungsverzögerung vermeiden |
| Abstimmung mit Berater | Vor Aussagen und Unterlagenvorlage |
Die Rolle der Steuerkanzlei
Laufende Betreuung
Die Betriebsprüfungs-Readiness beginnt nicht bei der Prüfungsanordnung, sondern in der laufenden Betreuung:
- Qualitätssicherung: Buchhaltung prüfen, Fehler korrigieren
- Dokumentation: Verfahrensdokumentation erstellen und aktualisieren
- Schulung: Mandanten auf Anforderungen hinweisen
- Testexporte: GoBD-Export regelmäßig prüfen
Bei Prüfungsanordnung
- Prüfungsumfang analysieren
- Unterlagen zusammenstellen
- Mandant vorbereiten (Was wird gefragt? Was ist zu beachten?)
- Ggf. Fristverlängerung beantragen
Während der Prüfung
- Anfragen des Prüfers koordinieren
- Antworten prüfen, bevor sie gegeben werden
- Schlussbesprechung vorbereiten
- Prüfungsfeststellungen bewerten
Nach der Prüfung
- Prüfungsbericht analysieren
- Einspruch prüfen (Frist: 1 Monat)
- Erkenntnisse für die Zukunft nutzen
Betriebsprüfungs-Readiness als Beratungsprodukt
Die gestiegenen Anforderungen schaffen ein neues Beratungsfeld:
Readiness-Check
Einmalige Prüfung der Prüfungsbereitschaft:
- Sind alle Unterlagen vorhanden?
- Funktioniert der GoBD-Export?
- Ist die Verfahrensdokumentation aktuell?
- Welche Risiken bestehen?
Readiness-Paket
Laufende Unterstützung:
- Quartalsweise Prüfung der Buchhaltungsqualität
- Jährliche Aktualisierung der Verfahrensdokumentation
- Testexporte und Datenprüfung
- Schulung der Mitarbeiter
Krisenintervention
Bei kurzfristig anberaumter Prüfung:
- Schnelle Bestandsaufnahme
- Aufarbeitung von Rückständen
- Intensive Begleitung während der Prüfung
Typische Schwachstellen
Buchhaltungsrückstände
Eine der häufigsten Problemquellen. Wenn bei Prüfungsbeginn noch Monate an Buchhaltung fehlen, ist die Frist kaum zu halten.
Lösung: Monatliche Abschlüsse, keine Rückstände dulden
Fehlende Belege
Buchungen ohne Beleg sind ein klassisches Prüfungsproblem.
Lösung: Strenge Belegorganisation, zeitnahe Erfassung, Nachforderung bei Lücken
Keine Verfahrensdokumentation
Viele kleine Unternehmen haben keine Verfahrensdokumentation. Das fällt spätestens bei der Prüfung auf.
Lösung: Pragmatische Dokumentation erstellen – lieber kurz und aktuell als umfangreich und veraltet.
Veraltete Systeme
Alte Software ohne GoBD-Export-Funktion kann zum Problem werden.
Lösung: Systemwechsel rechtzeitig planen, Exportfähigkeit sicherstellen
Kassensystem nicht gemeldet
Die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme wird oft übersehen.
Lösung: Meldung nachholen, Dokumentation anlegen
Fazit: Vorbereitung zahlt sich aus
Die neuen Sanktionen machen Betriebsprüfungs-Readiness zur wirtschaftlichen Notwendigkeit. Wer unvorbereitet in eine Prüfung geht, riskiert nicht nur Steuernachzahlungen, sondern auch empfindliche Verzögerungsgelder.
Für Steuerkanzleien bietet das Thema Chancen: Als Berater für Prüfungsvorbereitung und Begleiter während der Prüfung schaffen Sie echten Mehrwert – und positionieren sich als unverzichtbarer Partner.
Aus der Praxis
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