Steuerliche Neuerungen 2026: Was Selbstständige und kleine Unternehmen wissen müssen

Steuerliche Neuerungen 2026: Was Selbstständige und kleine Unternehmen wissen müssen

Julia Müller

Julia Müller

Lesezeit ca. 6 Minuten / veröffentlicht am

Das Jahr 2026 bringt zahlreiche steuerliche Änderungen mit sich, die Selbstständige und kleine Unternehmen direkt betreffen. Einige Neuerungen entlasten spürbar, andere erfordern Anpassungen in den betrieblichen Abläufen. Dieser Überblick fasst zusammen, was jetzt wichtig ist – und wo Handlungsbedarf besteht.

Höherer Grundfreibetrag und angepasster Steuertarif

Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Erst oberhalb dieser Grenze wird Einkommensteuer fällig. Für Solo-Selbstständige und kleine Betriebe bedeutet das eine spürbare Entlastung, besonders in Kombination mit der Verschiebung des Einkommensteuertarifs nach oben.

Auch der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst später: Die Schwelle verschiebt sich von 68.481 Euro (2025) auf 69.879 Euro. Wer quartalsweise Einkommensteuer-Vorauszahlungen leistet, sollte prüfen, ob eine Anpassung beim Finanzamt sinnvoll ist – denn die neuen Freibeträge werden nicht automatisch berücksichtigt.

Pendlerpauschale: Höhere Absetzbarkeit ab dem ersten Kilometer

Die Entfernungspauschale beträgt ab 2026 einheitlich 38 Cent pro Kilometer – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Bisher galt dieser erhöhte Satz erst ab dem 21. Kilometer. Für Selbstständige mit regelmäßigen Fahrten zur Betriebsstätte oder zu Mandanten erhöht sich damit der steuerlich absetzbare Betrag deutlich.

E-Rechnung: Empfangspflicht gilt bereits, Versandpflicht folgt

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen können. Die Übergangsfrist für den Versand läuft noch bis Ende 2026: Bis dahin dürfen weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen verwendet werden.

Ab 2027 wird es enger: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen dann im B2B-Bereich elektronische Rechnungen versenden. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle. Wer jetzt noch keine Lösung für E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD hat, sollte zeitnah handeln.

Für Steuerkanzleien bedeutet das: Mandanten müssen auf die neuen Anforderungen vorbereitet werden. Tools wie Taxaro erleichtern dabei den strukturierten Belegaustausch – unabhängig davon, ob Mandanten bereits E-Rechnungen nutzen oder noch klassische Formate einreichen.

Degressive Abschreibung: Investitionsanreiz bis 2028

Der sogenannte Investitions-Booster erlaubt für betriebliche Anschaffungen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 eine degressive Abschreibung von 30 Prozent im ersten Jahr. Das betrifft Computer, Maschinen, Büroausstattung und Fahrzeuge. Wer ohnehin Investitionen plant, kann durch geschicktes Timing die Steuerlast senken.

Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze steigt entsprechend auf 603 Euro monatlich. Für Betriebe mit Minijobbern bedeutet das: Arbeitsverträge und Einsatzzeiten prüfen, um die Grenze nicht unbeabsichtigt zu überschreiten.

Gastronomie: Dauerhaft 7 Prozent auf Speisen

Die während der Corona-Pandemie eingeführte Mehrwertsteuer-Ermäßigung für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft festgeschrieben. Restaurants, Cafés, Bäckereien und Metzgereien mit Vor-Ort-Verzehr profitieren vom reduzierten Satz von 7 Prozent. Getränke bleiben bei 19 Prozent.

Stromsteuer-Senkung für produzierende Betriebe

Die Stromsteuer wird ab 2026 dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Davon profitieren insbesondere stromintensive Betriebe aus dem produzierenden Gewerbe sowie der Land- und Forstwirtschaft. Auch lokale Handwerksbetriebe wie Bäckereien oder Fleischereien mit hohem Energiebedarf können mit niedrigeren Kosten rechnen.

Kfz-Steuer nur noch als Jahresbetrag

Ab 2026 ist die Kfz-Steuer ausschließlich als Jahresbetrag zu entrichten. Halbjährliche oder vierteljährliche Zahlungen sind nicht mehr möglich. Betriebe mit Fuhrpark sollten das in der Liquiditätsplanung berücksichtigen.

Ehrenamtspauschalen werden angehoben

Wer ehrenamtlich tätig ist, profitiert von höheren Freibeträgen: Der Übungsleiterfreibetrag steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro. Das betrifft beispielsweise Vereinsvorstände oder Trainer – auch wenn diese hauptberuflich selbstständig sind.

Fristen für die Steuererklärung 2025

Die Einkommensteuererklärung für 2025 muss bei Selbstabgabe bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingehen. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat Zeit bis zum 1. März 2027. Die verlängerten Fristen aus der Corona-Zeit sind damit endgültig Geschichte.

Fazit: Jetzt Handlungsbedarf prüfen

Die steuerlichen Änderungen 2026 bringen sowohl Entlastungen als auch neue Pflichten. Besonders die E-Rechnungspflicht erfordert bei vielen Betrieben noch Anpassungen. Wer die Vorauszahlungen beim Finanzamt anpassen lässt, kann bereits jetzt Liquidität gewinnen. Und für Steuerkanzleien gilt: Die Mandanten frühzeitig informieren – am besten über einen strukturierten, digitalen Kanal, der Rückfragen minimiert und alle Informationen zentral bündelt.

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