
Neuerungen bei der beschränkten Befugnis zur Steuerberatung
Julia Müller
Lesezeit ca. 4 Minuten / veröffentlicht am
Übersicht
Die beschränkte Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen steht vor bedeutenden Änderungen. Das Bundesfinanzministerium hat im August 2025 einen Referentenentwurf für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vorgelegt, der sowohl den Kreis der berechtigten Personen und Organisationen erweitert als auch neue Formen der steuerlichen Beratung ermöglicht. Diese Entwicklungen haben sowohl für steuerberatende Berufe als auch für Steuerpflichtige erhebliche praktische Auswirkungen.
Der aktuelle Entwurf greift größtenteils Inhalte aus der vorherigen Legislaturperiode auf, die aufgrund der Diskontinuität nicht umgesetzt werden konnten. Auslöser der Reform ist auch ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, da die Europäische Kommission die bisherigen Ausnahmen von der Beschränkung der Hilfeleistung in Steuersachen als unsystematisch und inkohärent kritisiert hat.
Kernpunkte der geplanten Reform
Ausweitung der berechtigten Verbände
Die Reform sieht eine deutliche Erweiterung des Kreises der Organisationen vor, die beschränkt zur steuerlichen Hilfeleistung befugt sind. Künftig sollen zusätzlich zu den bereits berechtigten Verbänden auch Interessenvereinigungen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie Verbände zur Förderung der Belange behinderter Menschen diese Befugnis erhalten.
Diese Ausweitung trägt dem gesellschaftlichen Bedarf nach niedrigschwelligen Beratungsangeboten für besondere Zielgruppen Rechnung. Insbesondere die Einbeziehung von Verbänden für behinderte Menschen kann die Zugänglichkeit steuerlicher Hilfe für vulnerable Gruppen erheblich verbessern. Die Erweiterung folgt dem Grundsatz, dass steuerliche Hilfe als Nebenleistung zu einer anderen Tätigkeit zulässig sein soll, wenn sie zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehört.
Legalisierung der Tax Law Clinics
Ein besonders bemerkenswerter Aspekt der Reform betrifft die unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die künftig im Regelfall zulässig sein soll. Dadurch werden sogenannte Tax Law Clinics an oder im Umfeld von Hochschulen legalisiert, die zu Ausbildungszwecken unter Anleitung besonders qualifizierter Personen altruistische Hilfeleistung in Steuersachen anbieten.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat diese Neuregelung in ihrer Stellungnahme ausdrücklich befürwortet. Law Clinics seien beliebt und stellten einen guten Ansatz dar, um Studierende frühzeitig mit Praxisfragen in Kontakt zu bringen. Die Studierenden entwickeln dabei nicht nur juristische Kenntnisse, sondern auch Schlüsselqualifikationen wie Gesprächsführung, Rhetorik oder Verhandlungsmanagement. Diese praktischen Erfahrungen stellen eine wichtige Ergänzung zum theorielastigen Studium dar und können die Attraktivität des Jurastudiums steigern.
Strukturelle Vereinfachungen
Die geplanten Änderungen umfassen auch strukturelle Erleichterungen für die Praxis. So soll das Leitungserfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern wegfallen, was die Organisation und den Betrieb solcher Einrichtungen vereinfachen könnte. Diese Deregulierung zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen, ohne die fachliche Qualität der Beratung zu gefährden.
Zusätzlich ist eine Ausweitung der in der Abgabenordnung geregelten Vollmachtsvermutung auf Notare und Patentanwälte vorgesehen. Diese technische Änderung kann die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen erleichtern und Verfahrensabläufe optimieren.
Klarstellungen zum Fremdbesitzverbot
Regelungen für Berufsausübungsgesellschaften
Der Entwurf enthält aus Gründen der Rechtssicherheit auch eine Klarstellung zum sogenannten Fremdbesitzverbot mit Blick auf die Beteiligung von Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaften an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Zur Wahrung der Unabhängigkeit sollen der Beteiligung von Gesellschaften an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft enge Grenzen gesetzt werden.
Diese Klarstellung ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Verflechtung verschiedener Beratungsdienstleistungen von praktischer Bedeutung und soll Rechtssicherheit für die Gestaltung von Gesellschaftsstrukturen schaffen.
Modernisierung der Bußgeldvorschriften
Parallel zur Reform der beschränkten Befugnis sollen auch die Bußgeldvorschriften im Steuerberatungsgesetz neu strukturiert und zeitgemäß ausgestaltet werden. Die bisherigen Paragrafen 161 bis 164 StBerG sollen entfallen, sodass sich die Regelungen in § 160 StBerG konzentrieren. Einzelne Tatbestände, die nur an begünstigende verwaltungsrechtliche Vorschriften anknüpfen, sollen dabei gestrichen werden.
Praktische Auswirkungen
Chancen und Herausforderungen für Steuerpflichtige
Die geplanten Neuerungen eröffnen Steuerpflichtigen erweiterte Möglichkeiten, qualifizierte Hilfe bei steuerlichen Angelegenheiten zu erhalten. Insbesondere Personen mit geringen finanziellen Mitteln oder besonderen Bedürfnissen können von den neuen Beratungsangeboten profitieren. Die Legalisierung unentgeltlicher Beratung durch Tax Law Clinics schafft zusätzliche niedrigschwellige Anlaufstellen, die gleichzeitig zur Verbesserung der juristischen Ausbildung beitragen.
Auswirkungen auf etablierte Steuerberater
Für Steuerberater bringen die Reformen sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Einerseits entsteht durch die Ausweitung der beschränkten Befugnis potenziell mehr Konkurrenz in bestimmten Beratungssegmenten. Andererseits können die strukturellen Vereinfachungen die eigene Praxis effizienter gestalten und neue Kooperationsmöglichkeiten eröffnen. Die klare Abgrenzung zwischen beschränkter und unbeschränkter Befugnis gewährleistet weiterhin, dass komplexe steuerliche Sachverhalte den entsprechend qualifizierten Berufsgruppen vorbehalten bleiben.
Qualitätssicherung und Abgrenzung
Ein wichtiger Aspekt der Reform betrifft die Wahrung der Beratungsqualität trotz erweiterter Befugnisse. Zum Schutz der Rechtsuchenden vor unqualifizierter Hilfeleistung soll bei Tax Law Clinics zumindest die Anleitung durch eine zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person oder durch einen Volljuristen erfolgen. Die beschränkte Befugnis bleibt weiterhin an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und umfasst nicht die vollumfängliche Steuerberatung.
Zusammenfassung
Die geplante Neuregelung der beschränkten Befugnis zur Steuerberatung stellt eine bedeutende Weiterentwicklung des deutschen Steuerberatungsrechts dar. Durch die Erweiterung des Kreises berechtigter Organisationen, die Legalisierung unentgeltlicher Beratungsangebote und strukturelle Vereinfachungen wird das System flexibler und zugänglicher gestaltet.
Diese Reformen tragen sowohl europarechtlichen Anforderungen als auch gesellschaftlichen Bedürfnissen Rechnung. Die Legalisierung von Tax Law Clinics kann insbesondere die juristische Ausbildung verbessern und gleichzeitig bedürftigen Steuerpflichtigen helfen. Für die Praxis bedeuten die geplanten Änderungen eine Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die sowohl neue Möglichkeiten eröffnet als auch bestehende Qualitätsstandards aufrechterhält.
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