Die modernisierte GbR: Leitfaden für die steuerliche Beratung

Die modernisierte GbR: Leitfaden für die steuerliche Beratung

Julia Müller

Julia Müller

Lesezeit ca. 3 Minuten / veröffentlicht am

MoPeG: Eine Zäsur im Personengesellschaftsrecht

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), in Kraft getreten am 1. Januar 2024, stellt die größte Reform des GbR-Rechts seit über 100 Jahren dar. Kernstück ist die Einführung des Gesellschaftsregisters und die klare Unterscheidung zwischen rechtsfähiger (eingetragener) und nicht rechtsfähiger GbR. Für Steuerberater ergeben sich daraus neue Beratungsfelder und Pflichten.

Das neue Gesellschaftsregister und die eGbR

GbRs können sich nun freiwillig in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen und firmieren dann als "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (eGbR). Die Eintragung verleiht der GbR eindeutige Rechtsfähigkeit und Publizität.

Beratungsrelevanz:

  • Eintragungspflicht prüfen: Für GbRs, die Rechte an Grundstücken oder anderen registrierten Gütern (z.B. GmbH-Anteile) halten oder erwerben wollen, ist die Eintragung faktisch Pflicht.
  • Vorteile der Eintragung erläutern: Transparenz im Rechtsverkehr, erleichterte Kreditaufnahme, Umwandlungsfähigkeit.
  • Anmeldeprozess begleiten: Die Anmeldung erfordert notarielle Beglaubigung und korrekte Angaben zu Gesellschaft, Gesellschaftern und Vertretungsbefugnis.

Rechtsfähigkeit und ihre Folgen

Das MoPeG stellt klar: Die (e)GbR ist rechtsfähig, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll. Sie kann also selbst Träger von Rechten und Pflichten sein.

Beratungsrelevanz:

  • Vertragsanpassungen: Bestehende Verträge der GbR bzw. der Gesellschafter prüfen und ggf. auf die eGbR umschreiben.
  • Haftung: Die persönliche, unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter bleibt bestehen. Hierüber aufklären!
  • Abgrenzung zur nicht rechtsfähigen GbR: Diese dient nur der internen Vermögensverwaltung der Gesellschafter (z.B. Ehegatten-Innengesellschaft) und tritt nicht nach außen auf.

Steuerliche Behandlung der eGbR

Die gute Nachricht: Steuerlich ändert sich durch das MoPeG grundsätzlich nichts. Die GbR bleibt transparent.

Beratungsrelevanz:

  • Transparenzprinzip: Gewinne und Verluste werden weiterhin den Gesellschaftern direkt zugerechnet und auf deren Ebene besteuert (Einkommensteuer).
  • Gewerbesteuer: Falls die GbR gewerblich tätig ist, unterliegt sie der Gewerbesteuer.
  • Umsatzsteuer: Die GbR ist umsatzsteuerlicher Unternehmer, wenn sie unternehmerisch tätig ist.
  • Keine Optionsmöglichkeit zur KSt: Anders als bei oHG/KG kann die GbR nicht zur Körperschaftsbesteuerung optieren.

Erweiterte Gestaltungsoptionen

Das MoPeG öffnet neue Türen für die Vertragsgestaltung:

  • Sitzwahl: Die eGbR kann einen vom Verwaltungssitz abweichenden Vertragssitz wählen.
  • Freiberufler-GbR: Die Möglichkeit für Freiberufler, sich als eGbR zusammenzuschließen, wird explizit geregelt.
  • Umwandlung: Die eGbR kann in andere Personengesellschaften (oHG, KG) oder durch Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden.

Beratungsrelevanz:

  • Gesellschaftsverträge prüfen und anpassen: Bestehende Verträge auf Konformität mit dem MoPeG und den Zielen der Mandanten prüfen. Neue Gestaltungsspielräume nutzen.
  • Umwandlungsberatung: Potenzielle Vor- und Nachteile eines Rechtsformwechsels analysieren.

Fazit für die Beratungspraxis

Die GbR-Reform erfordert von Steuerberatern eine proaktive Auseinandersetzung mit den Neuregelungen. Es gilt, bestehende GbR-Mandate zu analysieren, über die Eintragungsoption und ihre Folgen aufzuklären und Gesellschaftsverträge anzupassen. Die Reform bietet Chancen, Mandanten umfassend bei der optimalen Strukturierung ihrer unternehmerischen Tätigkeiten zu unterstützen und Rechtssicherheit zu schaffen.

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