
Datenschutz in Cloud-Workflows: TOMs konkret umsetzen
Julia Müller
Lesezeit ca. 7 Minuten / veröffentlicht am
Die DSGVO verlangt ein „angemessenes Schutzniveau" für personenbezogene Daten. Was das konkret bedeutet, regelt Artikel 32: Verantwortliche müssen technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) treffen. Für Steuerkanzleien, die Cloud-Dienste nutzen, entstehen daraus spezifische Pflichten – von der Verschlüsselung bis zur Mitarbeiterschulung.
Was Artikel 32 DSGVO verlangt
Der Artikel nennt vier Schutzziele:
- Vertraulichkeit: Nur Befugte dürfen auf Daten zugreifen
- Integrität: Daten dürfen nicht unbemerkt verändert werden
- Verfügbarkeit: Daten müssen bei Bedarf zugänglich sein
- Belastbarkeit: Systeme müssen auch unter Stress funktionieren
Die konkreten Maßnahmen müssen sich am „Stand der Technik" orientieren und dem Risiko angemessen sein. Für Steuerkanzleien mit sensiblen Mandantendaten bedeutet das: hohe Anforderungen. Grundlegende Informationen zur Cloud-Nutzung und ihren berufsrechtlichen Mindestanforderungen finden Sie in unserem separaten Artikel.
Technische Maßnahmen im Detail
Verschlüsselung
Verschlüsselung ist die wichtigste technische Maßnahme in Cloud-Umgebungen:
Transportverschlüsselung: Alle Datenübertragungen zwischen Kanzlei und Cloud-Dienst müssen verschlüsselt erfolgen. Standard ist TLS 1.2 oder höher.
Speicherverschlüsselung: Daten sollten auch auf den Servern des Cloud-Anbieters verschlüsselt gespeichert werden. AES-256 ist der aktuelle Standard.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Bei besonders sensiblen Daten sollten diese bereits vor dem Upload verschlüsselt werden, sodass auch der Cloud-Anbieter keinen Zugriff hat.
Schlüsselmanagement: Wer kontrolliert die Schlüssel? Bei kundenseitiger Schlüsselkontrolle hat selbst der Cloud-Anbieter keinen Zugriff auf die Daten.
Zugangskontrolle
Wer darf auf welche Daten zugreifen?
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Benutzerkonten | Individuelle Konten statt geteilter Zugänge |
| Passwortrichtlinie | Mindestlänge, Komplexität, regelmäßiger Wechsel |
| Zwei-Faktor-Authentifizierung | Zusätzlicher Faktor neben dem Passwort |
| Rollenkonzept | Zugriff nur auf benötigte Daten |
| Protokollierung | Wer hat wann auf was zugegriffen? |
Datensicherung
Cloud-Dienste bieten in der Regel eigene Backup-Mechanismen. Trotzdem sollten Kanzleien:
- Die Backup-Strategie des Anbieters kennen
- Regelmäßige eigene Backups erstellen
- Wiederherstellung testen
Endgeräte-Sicherheit
Der Zugriff auf Cloud-Dienste erfolgt über Endgeräte. Diese müssen gesichert sein:
- Aktuelle Betriebssysteme und Updates
- Virenschutz
- Festplattenverschlüsselung
- Bildschirmsperre
Organisatorische Maßnahmen im Detail
Zuständigkeiten definieren
Wer ist für Datenschutz verantwortlich? In kleinen Kanzleien oft der Inhaber selbst, aber die Zuständigkeit muss klar sein:
- Wer entscheidet über neue Cloud-Dienste?
- Wer prüft Auftragsverarbeitungsverträge?
- Wer reagiert auf Datenschutzvorfälle?
Richtlinien erstellen
Schriftliche Richtlinien schaffen Klarheit:
IT-Nutzungsrichtlinie: Welche Dienste dürfen genutzt werden, welche nicht? Was ist bei der Nutzung zu beachten?
Passwortrichtlinie: Anforderungen an Passwörter, Umgang mit Passwortmanagern
Homeoffice-Richtlinie: Besondere Anforderungen bei Remote-Arbeit
Vorfallsrichtlinie: Was tun bei Datenpanne?
Mitarbeiterschulung
Die beste Technik hilft nicht, wenn Mitarbeiter sie falsch nutzen. Schulungen sollten umfassen:
- Grundlagen Datenschutz und Berufsgeheimnis
- Umgang mit den eingesetzten Cloud-Diensten
- Erkennung von Phishing und Social Engineering
- Meldewege bei Verdacht auf Datenschutzvorfall
Die Schulung sollte dokumentiert und regelmäßig aufgefrischt werden.
Vertragsmanagement
Für jeden Cloud-Dienst mit personenbezogenen Daten brauchen Sie:
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Prüfung der TOMs des Anbieters
- Ggf. Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger
Diese Verträge sollten zentral verwaltet und regelmäßig überprüft werden.
TOMs dokumentieren
Die DSGVO verlangt, dass TOMs dokumentiert werden. Ein strukturiertes Dokument hilft:
Struktur einer TOM-Dokumentation
Allgemeines
- Verantwortlicher
- Geltungsbereich
- Stand der Dokumentation
Organisatorische Maßnahmen
- Zuständigkeiten
- Richtlinien (mit Verweis)
- Schulungen
- Vertragsmanagement
Technische Maßnahmen nach Schutzziel
- Vertraulichkeit (Verschlüsselung, Zugriffskontrolle)
- Integrität (Protokollierung, Prüfsummen)
- Verfügbarkeit (Backup, Redundanz)
- Belastbarkeit (Skalierung, Notfallplan)
Maßnahmen je Cloud-Dienst
- Dienst A: Zweck, Datenarten, spezifische Maßnahmen
- Dienst B: dto.
Kontrollen
- Regelmäßige Überprüfungen
- Zuständigkeit für Aktualisierung
Besonderheiten bei Steuerkanzleien
Berufsgeheimnis beachten
Die DSGVO ist nicht die einzige Anforderung. Das Berufsgeheimnis nach § 203 StGB verlangt zusätzliche Maßnahmen:
- Nur Dienste nutzen, deren Anbieter zur Verschwiegenheit verpflichtet sind
- Daten so schützen, dass auch der Anbieter keinen Zugriff hat (kundenseitige Verschlüsselung)
GoBD-Anforderungen integrieren
Steuerlich relevante Daten unterliegen auch der GoBD. Die TOMs sollten mit den GoBD-Anforderungen abgestimmt sein:
- Unveränderbarkeit archivierter Daten
- Maschinelle Auswertbarkeit
- Nachvollziehbarkeit
Mandantendaten klassifizieren
Nicht alle Daten haben das gleiche Schutzniveau. Eine einfache Klassifizierung hilft:
- Hoch: Finanzdaten, Steuererklärungen, Lohnabrechnungen
- Mittel: Geschäftskorrespondenz, Terminvereinbarungen
- Niedrig: Öffentlich verfügbare Informationen
Schutzmaßnahmen können entsprechend abgestuft werden.
Checkliste für Cloud-Workflows
| Bereich | Maßnahme | Umgesetzt |
|---|---|---|
| Verträge | AVV für alle Dienste | ☐ |
| Zusatzvereinbarung § 203 StGB | ☐ | |
| Verschlüsselung | Transportverschlüsselung aktiv | ☐ |
| Speicherverschlüsselung aktiv | ☐ | |
| Schlüsselhoheit geprüft | ☐ | |
| Zugang | Individuelle Benutzerkonten | ☐ |
| Zwei-Faktor-Authentifizierung | ☐ | |
| Rollenkonzept umgesetzt | ☐ | |
| Endgeräte | Updates aktuell | ☐ |
| Festplattenverschlüsselung | ☐ | |
| Virenschutz aktiv | ☐ | |
| Organisation | IT-Richtlinie vorhanden | ☐ |
| Mitarbeiterschulung durchgeführt | ☐ | |
| Zuständigkeiten dokumentiert | ☐ | |
| Backup | Regelmäßige Sicherung | ☐ |
| Wiederherstellung getestet | ☐ | |
| Dokumentation | TOM-Dokument aktuell | ☐ |
Konsequenzen bei Verstößen
Die DSGVO sieht empfindliche Bußgelder vor:
- Bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des Jahresumsatzes für formale Verstöße (fehlende Dokumentation, fehlende AVV)
- Bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes für schwere Verstöße
Dazu kommen Schadensersatzansprüche betroffener Personen und Reputationsschäden.
Fazit: TOMs sind kein Papiertiger
Technische und organisatorische Maßnahmen sind keine bürokratische Übung, sondern praktischer Datenschutz. Für Steuerkanzleien mit Cloud-Workflows sind sie unverzichtbar.
Die gute Nachricht: Einmal sauber aufgesetzt, ist die laufende Pflege überschaubar. Die Investition in ein solides TOM-Konzept zahlt sich aus – durch reduzierte Risiken, bessere Mandantenbeziehungen und ein ruhigeres Gewissen.
Aus der Praxis
Wissen ist gut. Umsetzung ist besser.
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