Datenschutz in Cloud-Workflows: TOMs konkret umsetzen

Datenschutz in Cloud-Workflows: TOMs konkret umsetzen

Julia Müller

Julia Müller

Lesezeit ca. 7 Minuten / veröffentlicht am

Die DSGVO verlangt ein „angemessenes Schutzniveau" für personenbezogene Daten. Was das konkret bedeutet, regelt Artikel 32: Verantwortliche müssen technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) treffen. Für Steuerkanzleien, die Cloud-Dienste nutzen, entstehen daraus spezifische Pflichten – von der Verschlüsselung bis zur Mitarbeiterschulung.

Was Artikel 32 DSGVO verlangt

Der Artikel nennt vier Schutzziele:

  1. Vertraulichkeit: Nur Befugte dürfen auf Daten zugreifen
  2. Integrität: Daten dürfen nicht unbemerkt verändert werden
  3. Verfügbarkeit: Daten müssen bei Bedarf zugänglich sein
  4. Belastbarkeit: Systeme müssen auch unter Stress funktionieren

Die konkreten Maßnahmen müssen sich am „Stand der Technik" orientieren und dem Risiko angemessen sein. Für Steuerkanzleien mit sensiblen Mandantendaten bedeutet das: hohe Anforderungen. Grundlegende Informationen zur Cloud-Nutzung und ihren berufsrechtlichen Mindestanforderungen finden Sie in unserem separaten Artikel.

Technische Maßnahmen im Detail

Verschlüsselung

Verschlüsselung ist die wichtigste technische Maßnahme in Cloud-Umgebungen:

Transportverschlüsselung: Alle Datenübertragungen zwischen Kanzlei und Cloud-Dienst müssen verschlüsselt erfolgen. Standard ist TLS 1.2 oder höher.

Speicherverschlüsselung: Daten sollten auch auf den Servern des Cloud-Anbieters verschlüsselt gespeichert werden. AES-256 ist der aktuelle Standard.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Bei besonders sensiblen Daten sollten diese bereits vor dem Upload verschlüsselt werden, sodass auch der Cloud-Anbieter keinen Zugriff hat.

Schlüsselmanagement: Wer kontrolliert die Schlüssel? Bei kundenseitiger Schlüsselkontrolle hat selbst der Cloud-Anbieter keinen Zugriff auf die Daten.

Zugangskontrolle

Wer darf auf welche Daten zugreifen?

Maßnahme Beschreibung
Benutzerkonten Individuelle Konten statt geteilter Zugänge
Passwortrichtlinie Mindestlänge, Komplexität, regelmäßiger Wechsel
Zwei-Faktor-Authentifizierung Zusätzlicher Faktor neben dem Passwort
Rollenkonzept Zugriff nur auf benötigte Daten
Protokollierung Wer hat wann auf was zugegriffen?

Datensicherung

Cloud-Dienste bieten in der Regel eigene Backup-Mechanismen. Trotzdem sollten Kanzleien:

  • Die Backup-Strategie des Anbieters kennen
  • Regelmäßige eigene Backups erstellen
  • Wiederherstellung testen

Endgeräte-Sicherheit

Der Zugriff auf Cloud-Dienste erfolgt über Endgeräte. Diese müssen gesichert sein:

  • Aktuelle Betriebssysteme und Updates
  • Virenschutz
  • Festplattenverschlüsselung
  • Bildschirmsperre

Organisatorische Maßnahmen im Detail

Zuständigkeiten definieren

Wer ist für Datenschutz verantwortlich? In kleinen Kanzleien oft der Inhaber selbst, aber die Zuständigkeit muss klar sein:

  • Wer entscheidet über neue Cloud-Dienste?
  • Wer prüft Auftragsverarbeitungsverträge?
  • Wer reagiert auf Datenschutzvorfälle?

Richtlinien erstellen

Schriftliche Richtlinien schaffen Klarheit:

IT-Nutzungsrichtlinie: Welche Dienste dürfen genutzt werden, welche nicht? Was ist bei der Nutzung zu beachten?

Passwortrichtlinie: Anforderungen an Passwörter, Umgang mit Passwortmanagern

Homeoffice-Richtlinie: Besondere Anforderungen bei Remote-Arbeit

Vorfallsrichtlinie: Was tun bei Datenpanne?

Mitarbeiterschulung

Die beste Technik hilft nicht, wenn Mitarbeiter sie falsch nutzen. Schulungen sollten umfassen:

  • Grundlagen Datenschutz und Berufsgeheimnis
  • Umgang mit den eingesetzten Cloud-Diensten
  • Erkennung von Phishing und Social Engineering
  • Meldewege bei Verdacht auf Datenschutzvorfall

Die Schulung sollte dokumentiert und regelmäßig aufgefrischt werden.

Vertragsmanagement

Für jeden Cloud-Dienst mit personenbezogenen Daten brauchen Sie:

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
  • Prüfung der TOMs des Anbieters
  • Ggf. Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger

Diese Verträge sollten zentral verwaltet und regelmäßig überprüft werden.

TOMs dokumentieren

Die DSGVO verlangt, dass TOMs dokumentiert werden. Ein strukturiertes Dokument hilft:

Struktur einer TOM-Dokumentation

  1. Allgemeines

    • Verantwortlicher
    • Geltungsbereich
    • Stand der Dokumentation
  2. Organisatorische Maßnahmen

    • Zuständigkeiten
    • Richtlinien (mit Verweis)
    • Schulungen
    • Vertragsmanagement
  3. Technische Maßnahmen nach Schutzziel

    • Vertraulichkeit (Verschlüsselung, Zugriffskontrolle)
    • Integrität (Protokollierung, Prüfsummen)
    • Verfügbarkeit (Backup, Redundanz)
    • Belastbarkeit (Skalierung, Notfallplan)
  4. Maßnahmen je Cloud-Dienst

    • Dienst A: Zweck, Datenarten, spezifische Maßnahmen
    • Dienst B: dto.
  5. Kontrollen

    • Regelmäßige Überprüfungen
    • Zuständigkeit für Aktualisierung

Besonderheiten bei Steuerkanzleien

Berufsgeheimnis beachten

Die DSGVO ist nicht die einzige Anforderung. Das Berufsgeheimnis nach § 203 StGB verlangt zusätzliche Maßnahmen:

  • Nur Dienste nutzen, deren Anbieter zur Verschwiegenheit verpflichtet sind
  • Daten so schützen, dass auch der Anbieter keinen Zugriff hat (kundenseitige Verschlüsselung)

GoBD-Anforderungen integrieren

Steuerlich relevante Daten unterliegen auch der GoBD. Die TOMs sollten mit den GoBD-Anforderungen abgestimmt sein:

  • Unveränderbarkeit archivierter Daten
  • Maschinelle Auswertbarkeit
  • Nachvollziehbarkeit

Mandantendaten klassifizieren

Nicht alle Daten haben das gleiche Schutzniveau. Eine einfache Klassifizierung hilft:

  • Hoch: Finanzdaten, Steuererklärungen, Lohnabrechnungen
  • Mittel: Geschäftskorrespondenz, Terminvereinbarungen
  • Niedrig: Öffentlich verfügbare Informationen

Schutzmaßnahmen können entsprechend abgestuft werden.

Checkliste für Cloud-Workflows

Bereich Maßnahme Umgesetzt
Verträge AVV für alle Dienste
Zusatzvereinbarung § 203 StGB
Verschlüsselung Transportverschlüsselung aktiv
Speicherverschlüsselung aktiv
Schlüsselhoheit geprüft
Zugang Individuelle Benutzerkonten
Zwei-Faktor-Authentifizierung
Rollenkonzept umgesetzt
Endgeräte Updates aktuell
Festplattenverschlüsselung
Virenschutz aktiv
Organisation IT-Richtlinie vorhanden
Mitarbeiterschulung durchgeführt
Zuständigkeiten dokumentiert
Backup Regelmäßige Sicherung
Wiederherstellung getestet
Dokumentation TOM-Dokument aktuell

Konsequenzen bei Verstößen

Die DSGVO sieht empfindliche Bußgelder vor:

  • Bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des Jahresumsatzes für formale Verstöße (fehlende Dokumentation, fehlende AVV)
  • Bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes für schwere Verstöße

Dazu kommen Schadensersatzansprüche betroffener Personen und Reputationsschäden.

Fazit: TOMs sind kein Papiertiger

Technische und organisatorische Maßnahmen sind keine bürokratische Übung, sondern praktischer Datenschutz. Für Steuerkanzleien mit Cloud-Workflows sind sie unverzichtbar.

Die gute Nachricht: Einmal sauber aufgesetzt, ist die laufende Pflege überschaubar. Die Investition in ein solides TOM-Konzept zahlt sich aus – durch reduzierte Risiken, bessere Mandantenbeziehungen und ein ruhigeres Gewissen.

Aus der Praxis

Wissen ist gut. Umsetzung ist besser.

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