Service-Level in Steuerkanzleien: Klare Abgrenzung gegenüber Mandanten

Service-Level in Steuerkanzleien: Klare Abgrenzung gegenüber Mandanten

Julia Müller

Julia Müller

Lesezeit ca. 6 Minuten / veröffentlicht am

Viele Konflikte zwischen Steuerkanzleien und Mandanten entstehen nicht aus fachlichen Fehlern, sondern aus unterschiedlichen Erwartungen. Der Mandant nimmt an, die Kanzlei kümmere sich um alles. Die Kanzlei geht davon aus, nur das Vereinbarte zu schulden. Am Ende sind beide Seiten enttäuscht. Eine klare Definition des Leistungsumfangs schafft Abhilfe.

Warum Abgrenzung wichtig ist

Erwartungsmanagement

Mandanten verstehen oft nicht, wo die Leistung der Kanzlei endet. Typische Missverständnisse:

  • „Ich dachte, Sie prüfen auch meine Verträge"
  • „Die Rechnung ist viel höher als erwartet"
  • „Warum haben Sie mich nicht auf X hingewiesen?"

Ohne klare Abgrenzung entstehen enttäuschte Erwartungen – und möglicherweise Haftungsansprüche.

Haftungsvorsorge

Der Steuerberatungsvertrag definiert die geschuldeten Pflichten. Was nicht vereinbart wurde, ist nicht geschuldet. Aber: Gerichte interpretieren Verträge oft mandantenfreundlich. Unklare Formulierungen gehen zu Lasten der Kanzlei.

Die BStBK empfiehlt in ihren Hinweisen zur Haftungsprävention: Der schriftliche Steuerberatungsvertrag hat eine zentrale Funktion. Er sollte klar bestimmen, was zum Inhalt des Auftrags gehört und was nicht.

Wirtschaftlichkeit

Ohne Abgrenzung entstehen „Gefälligkeitsleistungen" – Arbeiten, die erbracht, aber nicht berechnet werden. Das mindert die Rentabilität und schafft Ungleichgewichte zwischen Mandanten.

Was in den Vertrag gehört

Positiv: Was ist vereinbart?

Der Vertrag sollte eindeutig beschreiben, welche Leistungen erbracht werden:

Leistungsart Konkrete Beschreibung
Finanzbuchführung Laufende Buchführung inkl. USt-Voranmeldung
Jahresabschluss Erstellung von Bilanz und GuV
Steuererklärungen ESt, USt, GewSt für Jahr X
Lohnbuchhaltung Für X Arbeitnehmer, monatlich

Allgemeine Formulierungen wie „steuerliche Beratung" sind zu unbestimmt.

Negativ: Was ist nicht vereinbart?

Ebenso wichtig ist die Klarstellung, was nicht zum Auftrag gehört:

  • Rechtsberatung (soweit nicht als Nebenleistung zulässig)
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Prüfung von Verträgen
  • Finanzierungsberatung
  • Verhandlungen mit Banken

Diese „Negativliste" schützt vor unbegründeten Ansprüchen.

Grenzen der Einzelleistungen

Auch bei vereinbarten Leistungen gibt es Grenzen. Beispiel Jahresabschluss:

Enthalten:

  • Erstellung auf Basis der vorliegenden Buchführung
  • Formale Prüfung auf Vollständigkeit

Nicht enthalten:

  • Prüfung der Richtigkeit der Buchführung (das wäre eine Wirtschaftsprüferleistung)
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren

Reaktionszeiten und Erreichbarkeit

Kommunikationserwartungen managen

Mandanten erwarten oft sofortige Reaktion. Das ist weder wirtschaftlich noch fachlich sinnvoll. Klare Kommunikation hilft:

Anfrageart Reaktionszeit
Dringend (Frist droht) Innerhalb von 24 Stunden
Normal Innerhalb von 2-3 Werktagen
Komplex (erfordert Recherche) Nach individueller Abstimmung

Erreichbarkeit definieren

  • Telefonische Erreichbarkeit: Wann und wie?
  • E-Mail-Reaktionszeiten: Was ist realistisch?
  • Urlaubsvertretung: Wer ist Ansprechpartner?

Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Vertrag ist keine Einbahnstraße. Mandanten haben Mitwirkungspflichten:

Unterlagenlieferung

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • In welcher Form (digital, Papier)?
  • Bis wann müssen sie vorliegen?

Auskunftspflichten

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
  • Zeitnahe Information über relevante Änderungen
  • Erreichbarkeit für Rückfragen

Konsequenzen bei Verzug

Was passiert, wenn Unterlagen nicht rechtzeitig kommen?

  • Fristverlängerungsanträge sind möglich, aber nicht garantiert
  • Zusätzlicher Aufwand wird berechnet
  • Bei dauerhafter Nichteinhaltung: Kündigung möglich

Vergütungsregelungen

Transparenz bei der Vergütung

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gibt einen Rahmen vor, lässt aber Spielräume. Mandanten sollten wissen:

  • Wird nach Zeitaufwand oder Pauschale abgerechnet?
  • Welche Leistungen sind in der Pauschale enthalten?
  • Was kostet Zusatzaufwand?

Pauschalvereinbarungen

Pauschalen schaffen Planungssicherheit für beide Seiten. Aber sie müssen klar abgegrenzt sein:

Pauschale für laufende Buchhaltung enthält:

  • Monatliche Buchung der Geschäftsvorfälle
  • USt-Voranmeldung
  • Zusammenfassende Meldung
  • Standardauswertungen (BWA, Summen-Saldenliste)

Nicht enthalten (Zusatzaufwand):

  • Korrektur fehlerhafter Buchungen des Mandanten
  • Aufarbeitung von Buchungsrückständen
  • Sonderauswertungen
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen

Berufsrechtliche Grenzen

Die StBVV setzt Mindest- und Höchstgrenzen. Pauschalvereinbarungen dürfen diese nicht unterschreiten. Auch Erfolgshonorare sind berufsrechtlich eingeschränkt.

Der schriftliche Vertrag

Vorteile der Schriftform

Der Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden – aber das birgt Risiken. Der schriftliche Vertrag:

  • Dokumentiert den Leistungsumfang
  • Beweist die Vereinbarungen
  • Zwingt zur Klarheit

Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)

Die DWS (Verlag) bietet Standard-AAB für Steuerberater an, die regelmäßig aktualisiert werden. Sie decken:

  • Umfang und Ausführung des Auftrags
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Mitwirkung des Auftraggebers
  • Haftung
  • Vergütung
  • Streitschlichtung

Die AAB sollten bei Vertragsschluss übergeben und unterschrieben werden.

Haftungsbeschränkungen

§ 67a StBerG erlaubt Haftungsbeschränkungen, wenn eine entsprechende Versicherung besteht. Die Beschränkung muss:

  • Schriftlich vereinbart sein
  • Dem Mandanten mitgeteilt werden
  • Angemessen sein (Mindestdeckungssumme)

Praktische Umsetzung

Bei Mandatsannahme

  1. Leistungsumfang besprechen und dokumentieren
  2. Vertrag und AAB vorlegen
  3. Vergütungsvereinbarung treffen
  4. Unterschriften einholen

Während der Zusammenarbeit

  1. Bei Zusatzaufträgen: Schriftliche Bestätigung
  2. Bei Abweichungen vom Standardumfang: Dokumentieren
  3. Regelmäßig prüfen: Entspricht die Zusammenarbeit noch dem Vertrag?

Bei Änderungen

  1. Vertragsänderungen schriftlich festhalten
  2. Neue Leistungen separat vereinbaren
  3. Preisanpassungen rechtzeitig kommunizieren

Fazit: Klarheit schützt beide Seiten

Ein klarer Leistungsumfang ist keine Misstrauensbekundung, sondern professionelle Praxis. Er schützt die Kanzlei vor unbegründeten Ansprüchen und den Mandanten vor Überraschungen.

Der Aufwand für eine saubere Vertragsgestaltung ist überschaubar – verglichen mit dem Aufwand für Streitklärung und Haftungsabwehr. Investieren Sie die Zeit am Anfang der Mandatsbeziehung.

Aus der Praxis

Wissen ist gut. Umsetzung ist besser.

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