
Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater: Was ist die bessere Wahl?
Julia Müller
Lesezeit ca. 5 Minuten / veröffentlicht am
Übersicht
Bei der Wahl der richtigen Unterstützung für die Steuererklärung stehen viele Arbeitnehmer vor der Entscheidung zwischen Lohnsteuerhilfeverein und professionellem Steuerberater. Beide Optionen haben ihre Berechtigung, unterscheiden sich jedoch erheblich in Kosten, Leistungsumfang und rechtlichen Befugnissen. Die richtige Wahl hängt von der individuellen Situation, der Komplexität der steuerlichen Verhältnisse und den persönlichen Anforderungen ab.
Während Lohnsteuerhilfevereine als kostengünstige Alternative für Arbeitnehmer mit einfachen steuerlichen Verhältnissen gelten, bieten Steuerberater umfassende Beratung ohne Einschränkungen. Die geplanten Änderungen im Steuerberatungsgesetz werden die Abgrenzung zwischen beschränkter und unbeschränkter Hilfeleistung noch klarer definieren.
Lohnsteuerhilfevereine: Beschränkte Befugnis für Arbeitnehmer
Leistungsumfang und rechtliche Grenzen
Lohnsteuerhilfevereine dürfen gemäß § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz nur beschränkt Hilfe in Steuersachen leisten. Ihre Befugnis erstreckt sich ausschließlich auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und in engem Zusammenhang damit stehende Einkünfte. Konkret bedeutet dies die Bearbeitung von Lohnsteuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre.
Die Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Überschreiten die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder selbstständiger Tätigkeit bestimmte Grenzen, ist eine Beratung durch den Lohnsteuerhilfeverein nicht mehr zulässig. Diese Beschränkungen sollen sicherstellen, dass nur Steuerpflichtige mit einfachen Verhältnissen die kostengünstige Vereinsberatung nutzen.
Kostenstruktur und Mitgliedschaft
Die Kosten für die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein sind in der Regel deutlich niedriger als die Honorare von Steuerberatern. Die Beiträge richten sich meist nach dem Bruttoeinkommen und liegen oft zwischen 50 und 400 Euro pro Jahr. Dafür erhalten Mitglieder die Erstellung der Einkommensteuererklärung und grundlegende Beratung zu lohnsteuerlichen Fragen.
Allerdings ist zu beachten, dass bei Lohnsteuerhilfevereinen eine Mitgliedschaft erforderlich ist, die meist eine mehrjährige Bindung vorsieht. Eine einmalige Beauftragung, wie sie bei Steuerberatern möglich ist, gibt es nicht.
Qualifikation der Mitarbeiter
Die Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter in Lohnsteuerhilfevereinen sind geringer als bei Steuerberatern. Während Steuerberater eine umfassende Ausbildung und Prüfung absolvieren müssen, können Vereinsmitarbeiter bereits nach kürzeren Lehrgängen tätig werden. Dies spiegelt sich sowohl in den Kosten als auch in der Beratungstiefe wider.
Steuerberater: Unbeschränkte Befugnis und umfassende Beratung
Vollumfängliche steuerliche Beratung
Steuerberater verfügen über eine unbeschränkte Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen. Sie können alle Arten von Steuererklärungen erstellen, bei Betriebsprüfungen vertreten, steuerliche Gestaltungsberatung durchführen und in allen steuerlichen Angelegenheiten umfassend beraten. Diese Vollbefugnis macht sie zur einzigen Wahl bei komplexen steuerlichen Sachverhalten.
Besonders bei mehreren Einkunftsarten, selbstständigen Nebentätigkeiten, Kapitalerträgen über den Freibeträgen, Immobilienbesitz oder unternehmerischen Aktivitäten stoßen Lohnsteuerhilfevereine schnell an ihre rechtlichen Grenzen. Steuerberater können in diesen Fällen die notwendige umfassende Beratung leisten.
Qualifikation und Expertise
Die Zulassung zum Steuerberater erfordert eine mehrjährige praktische Tätigkeit sowie das Bestehen einer anspruchsvollen Steuerberaterprüfung. Diese hohen Qualifikationsanforderungen gewährleisten ein fundiertes Fachwissen, das auch bei komplexen und sich ändernden Rechtslagen eine sachgerechte Beratung ermöglicht.
Steuerberater sind zudem zur fortlaufenden Fortbildung verpflichtet und müssen sich regelmäßig über Änderungen im Steuerrecht informieren. Dies sichert eine aktuelle und qualifizierte Beratung auf höchstem Niveau.
Flexible Beauftragung und Kostenstruktur
Anders als bei Lohnsteuerhilfevereinen ist bei Steuerberatern eine flexible, projektbezogene Beauftragung möglich. Die Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder frei vereinbarten Honoraren und sind typischerweise höher als die Beiträge von Lohnsteuerhilfevereinen. Dafür erhalten Mandanten eine umfassende, auf ihre individuelle Situation zugeschnittene Beratung.
Direkter Vergleich: Wann ist welche Option sinnvoll?
Lohnsteuerhilfeverein ist geeignet bei:
Arbeitnehmern mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften, einfachen steuerlichen Verhältnissen ohne Nebeneinkünfte oder Kapitaleinkünfte über den Grenzen, Rentnern und Pensionären mit überschaubaren Einkünften sowie Steuerpflichtigen, die hauptsächlich Standardabzüge geltend machen möchten.
Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein kann auch dann sinnvoll sein, wenn regelmäßig wiederkehrende, einfache Steuererklärungen abzugeben sind und keine individuelle Gestaltungsberatung benötigt wird.
Steuerberater ist erforderlich bei:
Selbstständigen und Unternehmern, Steuerpflichtigen mit mehreren Einkunftsarten, Immobilienbesitzern mit Vermietungseinkünften, Personen mit höheren Kapitalerträgen oder komplexen Kapitalanlagen sowie bei Bedarf an steuerlicher Gestaltungsberatung oder Vertretung bei Betriebsprüfungen.
Auch bei größeren Lebensereignissen wie Erbschaften, Schenkungen, Immobilienverkäufen oder Unternehmensgründungen ist die Expertise eines Steuerberaters meist unverzichtbar.
Mischformen und Wechsel
In manchen Fällen kann ein Wechsel zwischen beiden Beratungsformen sinnvoll sein. Arbeitnehmer mit normalerweise einfachen Verhältnissen können bei besonderen Ereignissen temporär einen Steuerberater konsultieren und anschließend wieder zur Vereinsberatung zurückkehren.
Qualitätsunterschiede und Haftung
Beratungsqualität und Tiefe
Die Beratungsqualität unterscheidet sich erheblich zwischen beiden Optionen. Während Lohnsteuerhilfevereine sich auf die ordnungsgemäße Erstellung der Steuererklärung konzentrieren, können Steuerberater darüber hinaus strategische Steuerplanung, Optimierungsvorschläge und präventive Beratung anbieten.
Steuerberater können auch bei der Entwicklung langfristiger steuerlicher Strategien unterstützen, während Lohnsteuerhilfevereine primär reaktiv auf bereits eingetretene Sachverhalte reagieren.
Haftung und Versicherungsschutz
Beide Beratungsformen sind zur Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, jedoch unterscheiden sich die Mindestversicherungssummen erheblich. Steuerberater müssen höhere Versicherungssummen vorhalten, was dem erweiterten Haftungsrisiko bei der umfassenderen Beratungstätigkeit entspricht.
Zusammenfassung
Die Wahl zwischen Lohnsteuerhilfeverein und Steuerberater hängt entscheidend von der individuellen steuerlichen Situation ab. Lohnsteuerhilfevereine bieten für Arbeitnehmer mit einfachen Verhältnissen eine kostengünstige Lösung zur Erstellung der Steuererklärung. Ihre rechtlichen Befugnisse sind jedoch stark beschränkt.
Steuerberater verfügen über unbeschränkte Befugnisse und können bei allen steuerlichen Angelegenheiten umfassend beraten. Sie sind bei komplexen Sachverhalten, mehreren Einkunftsarten oder dem Bedarf an strategischer Steuerplanung die bessere Wahl. Obwohl die Kosten höher sind, kann sich die Investition durch bessere steuerliche Optimierung und rechtssichere Beratung oft rechnen.
Die geplanten Änderungen im Steuerberatungsgesetz werden die Abgrenzung zwischen beschränkter und unbeschränkter Hilfeleistung weiter präzisieren und damit die Entscheidungsgrundlage für Steuerpflichtige verbessern.
