
eGbR vs. UG: Welche Rechtsform passt besser?

Julia Müller
Lesezeit ca. 3 Minuten / veröffentlicht am
Rechtsformwahl: eGbR oder UG?
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine zentrale Entscheidung bei der Unternehmensgründung. Seit der Einführung der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) im Jahr 2024 stellt sich für viele Gründer die Frage: Ist die flexible eGbR oder die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - kurz UG - die bessere Wahl? Beide Formen haben spezifische Vor- und Nachteile.
Vergleich der Merkmale
Merkmal | eGbR (eingetragene GbR) | UG (haftungsbeschränkt) |
---|---|---|
Gründung | Mind. 2 Gesellschafter, Gesellschaftsvertrag (empfohlen), Notarielle Anmeldung zum Gesellschaftsregister | Mind. 1 Gründer, Musterprotokoll oder Satzung (notariell), Eintragung ins Handelsregister |
Mindestkapital | Kein Mindestkapital erforderlich | 1 Euro (theoretisch), praktisch höher |
Haftung | Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch | Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen |
Rechtsfähigkeit | Ja, durch Eintragung | Ja, von Beginn an |
Buchführung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) möglich (je nach Größe/Umsatz) | Doppelte Buchführung und Bilanzierungspflicht |
Steuern | Einkommensteuer (bei Gesellschaftern), ggf. Gewerbesteuer | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer (bei Ausschüttung) |
Flexibilität (Vertrag) | Hoch, weitgehende Gestaltungsfreiheit im Gesellschaftsvertrag | Eher starr, durch GmbH-Gesetz vorgegeben |
Image/Reputation | Einfacher, flexibler | Seriöser, etablierter (als "Mini-GmbH") |
Veröffentlichung | Eintrag im Gesellschaftsregister | Eintrag im Handelsregister, Bilanzveröffentlichung |
Vor- und Nachteile im Detail
eGbR
- Vorteile: Flexible Vertragsgestaltung, kein Mindestkapital, einfache Buchführung (oft EÜR), direkte Zurechnung von Gewinnen/Verlusten bei Gesellschaftern.
- Nachteile: Unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter, weniger etabliertes Image als Kapitalgesellschaften.
UG (haftungsbeschränkt)
- Vorteile: Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen, geringes Mindestkapital (im Vergleich zur GmbH), höheres Ansehen.
- Nachteile: Striktere gesetzliche Vorgaben (GmbHG), Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung, höhere Gründungskosten, Thesaurierungspflicht (Rücklagenbildung bis 25.000 € Stammkapital erreicht sind), komplexere Besteuerung.
Entscheidungskriterien
Die Wahl zwischen eGbR und UG hängt von den individuellen Zielen und Rahmenbedingungen ab:
- Haftungsrisiko: Bei hohem Geschäftsrisiko ist die Haftungsbeschränkung der UG ein großer Vorteil.
- Kapitalbedarf: Benötigt das Unternehmen Startkapital, das die Gründer nicht privat aufbringen wollen/können, ist die UG mit ihrer Kapitalbindung weniger flexibel.
- Anzahl der Gründer: Die UG kann auch von einer Person gegründet werden, die eGbR erfordert mindestens zwei.
- Flexibilität: Wer großen Wert auf individuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag legt, ist mit der eGbR oft besser bedient.
- Verwaltungsaufwand: Die eGbR ist in der laufenden Verwaltung (Buchführung, Steuern) tendenziell einfacher.
- Wachstumspläne/Investoren: Für schnelles Wachstum und die Aufnahme von Investoren ist die UG (oder später GmbH) oft die geeignetere Form.
Zusammenfassung
Die eGbR ist eine gute Wahl für Teams, die flexibel starten möchten, kein hohes Haftungsrisiko sehen und den Verwaltungsaufwand gering halten wollen. Die UG punktet vor allem durch die Haftungsbeschränkung und eignet sich für Gründer (auch Einzelgründer), die ein höheres Risiko eingehen oder ein etablierteres Image anstreben, dafür aber mehr formale Anforderungen in Kauf nehmen. Eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile im Kontext des spezifischen Geschäftsmodells ist unerlässlich.