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Steuerfachangestellte

Steuerfachangestellte sind die zentrale Fachkraft in Steuerkanzleien. Sie übernehmen die laufende Buchführung, Lohnabrechnung und Steuererklärungsvorbereitung und sind im Kanzleialltag häufig die erste Anlaufstelle für Mandanten.

Verifiziert am

Fakten

Berufsbezeichnung
Steuerfachangestellte/r (anerkannter Ausbildungsberuf)
Ausbildung
3 Jahre duale Ausbildung in einer Steuerkanzlei
Weiterbildung
Steuerfachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in, Steuerberaterprüfung
Tätigkeitsfeld
Steuerkanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Steuerabteilungen
Arbeitsmarkt
Hoher Fachkräftemangel, gute Beschäftigungsperspektiven

Aufgaben im Kanzleialltag

Aufgaben im Kanzleialltag

  • 1

    Laufende Finanzbuchhaltung: Belege erfassen, kontieren und buchen

  • 2

    Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Meldungen an Sozialversicherung und Finanzamt

  • 3

    Vorbereitung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen

  • 4

    Mandantenkommunikation: Unterlagen anfordern, Rückfragen klären, Ergebnisse übermitteln

  • 5

    Fristenverwaltung und Terminkoordination

Ausbildung und Qualifikation

Ausbildung und Qualifikation

  • 11

    Dreijährige duale Ausbildung in einer Steuerkanzlei mit Berufsschulunterricht

  • 12

    Abschlussprüfung vor der Steuerberaterkammer

  • 13

    Ausbildungsinhalte: Steuerlehre, Rechnungswesen, Wirtschaftsrecht, Kanzleiorganisation

  • 14

    Verkürzung auf 2,5 Jahre bei guten Leistungen möglich

Weiterbildung und Karriere

Weiterbildung und Karriere

  • 21

    Steuerfachwirt/in: erweiterte steuerliche Kompetenz mit Prüfung vor der Kammer

  • 22

    Bilanzbuchhalter/in (IHK): Spezialisierung auf Rechnungswesen und Bilanzierung

  • 23

    Steuerberaterprüfung: Zugang zum Beruf des Steuerberaters nach entsprechender Berufserfahrung

  • 24

    Spezialisierung auf Bereiche wie Lohn, Digitalisierung oder Mandantenbetreuung

Abgrenzung

  • Steuerfachangestellte sind keine Steuerberater und dürfen keine eigenständige Steuerberatung erbringen.

  • Die Berufsbezeichnung ist nicht gleichbedeutend mit Buchhalter/in, obwohl Buchführung eine Kernaufgabe ist.

  • Steuerfachangestellte dürfen nicht mit Steuerfachwirten verwechselt werden – letztere haben eine zusätzliche Qualifikation.