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Steuerberater

Ein Steuerberater ist ein staatlich zugelassener Berufsträger, der Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten berät und vertritt. In Deutschland ist die Berufsbezeichnung geschützt und an das Bestehen der Steuerberaterprüfung sowie die Bestellung durch die zuständige Steuerberaterkammer gebunden.

Verifiziert am

Fakten

Berufsbezeichnung
Steuerberater/Steuerberaterin (geschützt nach StBerG)
Zugangsvoraussetzung
Steuerberaterprüfung und Bestellung durch die Steuerberaterkammer
Kammerpflicht
Pflichtmitglied der zuständigen Steuerberaterkammer
Rechtsgrundlage
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Typische Kanzleigröße
Überwiegend kleine und mittelgroße Kanzleien
Anzahl in Deutschland
Rund 100.000 Steuerberater (Stand 2025, BStBK)

Aufgaben und Leistungen

Aufgaben und Leistungen

  • 1

    Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen

  • 2

    Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung für Mandanten

  • 3

    Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen

  • 4

    Steuerliche Beratung bei Gründung, Rechtsformwahl und Gestaltungsfragen

  • 5

    Vertretung gegenüber dem Finanzamt und bei Betriebsprüfungen

Arbeitsalltag in der Kanzlei

Arbeitsalltag in der Kanzlei

  • 11

    Koordination mit Mandanten: Unterlagen anfordern, Rückfragen klären, Ergebnisse zurückspielen

  • 12

    Zusammenarbeit mit Steuerfachangestellten, die die laufende Sachbearbeitung übernehmen

  • 13

    Fristenmanagement: Abgabefristen, Einspruchsfristen, Zahlungsfristen

  • 14

    Fortlaufende Weiterbildung zu Gesetzesänderungen und Rechtsprechung

Zugang zum Beruf

Zugang zum Beruf

  • 21

    Steuerberaterprüfung (schriftlich und mündlich) vor der zuständigen Steuerberaterkammer

  • 22

    Zulassungsvoraussetzungen: einschlägiges Studium oder Berufsausbildung mit Berufserfahrung

  • 23

    Bestellung und Vereidigung durch die Steuerberaterkammer

  • 24

    Pflichtmitgliedschaft in der Steuerberaterkammer mit Berufsordnung und Fortbildungspflicht

Abgrenzung

  • Ein Steuerberater ist kein Wirtschaftsprüfer, auch wenn sich die Tätigkeiten teilweise überschneiden.

  • Ein Steuerberater ist kein Rechtsanwalt und darf keine allgemeine Rechtsberatung erteilen.

  • Nicht jeder, der steuerliche Hilfe leistet, ist Steuerberater – Lohnsteuerhilfevereine und Buchführungshelfer unterliegen anderen Regelungen.