Mandant
Ein Mandant ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Steuerberater mit der Wahrnehmung steuerlicher Angelegenheiten beauftragt. Der Begriff unterscheidet sich vom allgemeinen Kundenbegriff durch das besondere Vertrauensverhältnis und die gesetzlich geregelte Verschwiegenheitspflicht.
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Fakten
Definition und Abgrenzung
Definition und Abgrenzung
- 1
Ein Mandant beauftragt einen Steuerberater mit der Wahrnehmung steuerlicher Angelegenheiten
- 2
Das Mandatsverhältnis begründet eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht des Beraters
- 3
Der Begriff Mandant wird in der Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung verwendet
- 4
Im Unterschied zum allgemeinen Kundenbegriff impliziert Mandant ein besonderes Vertrauens- und Sorgfaltsverhältnis
Mandantentypen in der Kanzleipraxis
Mandantentypen in der Kanzleipraxis
- 11
Privatpersonen: Steuererklärung, Veranlagung, Vorsorge
- 12
Einzelunternehmen und Freiberufler: Buchhaltung, Einnahmenüberschussrechnung, Umsatzsteuer
- 13
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG): Jahresabschluss, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
- 14
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG): Gewinnermittlung, gesonderte Feststellung
- 15
Vereine und gemeinnützige Organisationen: Gemeinnützigkeitsrecht, Spendenbescheinigungen
Digitale Zusammenarbeit
Digitale Zusammenarbeit
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Mandantenportale ermöglichen den strukturierten Unterlagenaustausch zwischen Kanzlei und Mandant
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Digitale Kommunikation ersetzt zunehmend den Austausch per E-Mail, Telefon und Post
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Automatische Erinnerungen und Statusanzeigen verbessern die Mitwirkung der Mandanten
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DSGVO-konforme Übertragungswege schützen die sensiblen Daten im Mandatsverhältnis
Abgrenzung
Mandant ist kein allgemeiner Kundenbegriff – er setzt ein berufsspezifisches Vertragsverhältnis voraus.
Nicht jeder Empfänger steuerlicher Hilfe ist Mandant eines Steuerberaters (z. B. Lohnsteuerhilfeverein).
Ein Mandantenportal ist nicht dasselbe wie ein allgemeines Kundenportal.
Siehe auch
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