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Steuererklärung

Die Steuererklärung ist die jährliche Mitteilung steuerlich relevanter Sachverhalte an das Finanzamt. Sie bildet die Grundlage für die Steuerfestsetzung. In Steuerkanzleien ist die Erstellung von Steuererklärungen eine der häufigsten Dienstleistungen.

Verifiziert am

Fakten

Rechtsgrundlage
Abgabenordnung (AO), Einzelsteuergesetze (EStG, KStG, GewStG, UStG)
Abgabepflicht
Abhängig von Einkunftsart, Familienstand und Einkünftehöhe
Frist (ohne Berater)
31. Juli des Folgejahres
Frist (mit Steuerberater)
Bis 28./29. Februar des zweitfolgenden Jahres
Übermittlung
Elektronisch über ELSTER
Ergebnis
Steuerbescheid des Finanzamts

Arten von Steuererklärungen

Arten von Steuererklärungen

  • 1

    Einkommensteuererklärung: Für Privatpersonen und Einzelunternehmer

  • 2

    Körperschaftsteuererklärung: Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

  • 3

    Gewerbesteuererklärung: Für Gewerbebetriebe

  • 4

    Umsatzsteuererklärung: Jahreserklärung ergänzend zu den Voranmeldungen

  • 5

    Gesonderte und einheitliche Feststellung: Für Personengesellschaften

Zusammenarbeit Mandant – Kanzlei

Zusammenarbeit Mandant – Kanzlei

  • 11

    Der Mandant stellt die steuerlich relevanten Unterlagen zusammen und übermittelt sie an die Kanzlei

  • 12

    Die Kanzlei prüft die Unterlagen, erstellt die Erklärung und übermittelt sie elektronisch an das Finanzamt

  • 13

    Rückfragen bei fehlenden Belegen oder unklaren Sachverhalten sind häufig

  • 14

    Checklisten und strukturierte Anforderungsprozesse beschleunigen die Zusammenarbeit

Fristen und Abgabe

Fristen und Abgabe

  • 21

    Ohne Steuerberater: Abgabe bis 31. Juli des Folgejahres

  • 22

    Mit Steuerberater: Verlängerte Frist bis Ende Februar des zweitfolgenden Jahres

  • 23

    Fristverlängerung in Einzelfällen auf Antrag beim Finanzamt möglich

  • 24

    Verspätungszuschlag bei nicht fristgerechter Abgabe

Abgrenzung

  • Eine Steuererklärung ist kein Steuerbescheid – der Bescheid wird vom Finanzamt erlassen.

  • Die Steuererklärung enthält keine Steuerberechnung im engeren Sinn, sondern die Erklärung der Besteuerungsgrundlagen.

  • Eine Steuererklärung ist kein Jahresabschluss, auch wenn beide auf denselben Daten basieren können.