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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist die jährliche Zusammenfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres. Er umfasst je nach Rechtsform Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht. Für Steuerkanzleien ist er einer der aufwändigsten Prozesse im Jahresverlauf.

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Fakten

Rechtsgrundlage
HGB (§§ 242–256a), AO, EStG
Pflicht
Kaufleute (Bilanz), Freiberufler und Kleinunternehmer (EÜR)
Bestandteile (Bilanz)
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang
Alternative
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für nicht bilanzierende Unternehmen
Frist
Steuerberater: bis 28./29. Februar des zweitfolgenden Jahres (beratene Fälle, Dauerlösung ab VZ 2025)
Übermittlung
E-Bilanz an das Finanzamt über ELSTER

Bestandteile und Varianten

Bestandteile und Varianten

  • 1

    Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Stichtag

  • 2

    Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Zusammenfassung aller Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres

  • 3

    Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende

  • 4

    Anhang und Lagebericht: Pflicht für Kapitalgesellschaften ab bestimmter Größe

Prozess in der Kanzlei

Prozess in der Kanzlei

  • 11

    Abschlussbuchungen: Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung, Inventurbewertung

  • 12

    Abstimmung offener Posten und Klärung von Differenzen mit dem Mandanten

  • 13

    Erstellung der E-Bilanz oder EÜR und Übermittlung an das Finanzamt

  • 14

    Besprechung der Ergebnisse mit dem Mandanten und ggf. Gestaltungshinweise

Unterlagenbedarf vom Mandanten

Unterlagenbedarf vom Mandanten

  • 21

    Vollständige Buchhaltung als Grundlage (laufende FiBu muss abgeschlossen sein)

  • 22

    Inventurlisten, Anlagenverzeichnis, Darlehensverträge, Mietverträge

  • 23

    Bestätigung offener Forderungen und Verbindlichkeiten

  • 24

    Sonderbelege: außergewöhnliche Geschäftsvorfälle, Gesellschafterbeschlüsse

  • 25

    Checklisten helfen, alle erforderlichen Unterlagen systematisch einzusammeln

Abgrenzung

  • Der Jahresabschluss ist keine Steuererklärung, bildet aber deren Grundlage.

  • Ein Jahresabschluss ist keine Wirtschaftsprüfung (Audit).

  • Die EÜR ist kein Jahresabschluss im handelsrechtlichen Sinn, dient aber dem gleichen steuerlichen Zweck.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist ein Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss ist die jährliche Zusammenfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres und umfasst je nach Rechtsform Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls Anhang und Lagebericht.
Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und EÜR?
Die Bilanz stellt Vermögen und Kapital zum Stichtag gegenüber und ist für Kaufleute Pflicht. Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende.
Welche Unterlagen benötigt die Kanzlei für den Jahresabschluss?
Benötigt werden unter anderem die abgeschlossene laufende Buchhaltung, Inventurlisten, Anlagenverzeichnis, Darlehens- und Mietverträge sowie Bestätigungen offener Forderungen und Verbindlichkeiten.
Ist ein Jahresabschluss dasselbe wie eine Steuererklärung?
Nein. Der Jahresabschluss ist keine Steuererklärung, bildet aber deren Grundlage, und er ist auch keine Wirtschaftsprüfung.