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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist die jährliche Zusammenfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres. Er umfasst je nach Rechtsform Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht. Für Steuerkanzleien ist er einer der aufwändigsten Prozesse im Jahresverlauf.

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Fakten

Rechtsgrundlage
HGB (§§ 242–256a), AO, EStG
Pflicht
Kaufleute (Bilanz), Freiberufler und Kleinunternehmer (EÜR)
Bestandteile (Bilanz)
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang
Alternative
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für nicht bilanzierende Unternehmen
Frist
Steuerberater: bis 28./29. Februar des zweitfolgenden Jahres (beratene Fälle, Dauerlösung ab VZ 2025)
Übermittlung
E-Bilanz an das Finanzamt über ELSTER

Bestandteile und Varianten

Bestandteile und Varianten

  • 1

    Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Stichtag

  • 2

    Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Zusammenfassung aller Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres

  • 3

    Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende

  • 4

    Anhang und Lagebericht: Pflicht für Kapitalgesellschaften ab bestimmter Größe

Prozess in der Kanzlei

Prozess in der Kanzlei

  • 11

    Abschlussbuchungen: Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung, Inventurbewertung

  • 12

    Abstimmung offener Posten und Klärung von Differenzen mit dem Mandanten

  • 13

    Erstellung der E-Bilanz oder EÜR und Übermittlung an das Finanzamt

  • 14

    Besprechung der Ergebnisse mit dem Mandanten und ggf. Gestaltungshinweise

Unterlagenbedarf vom Mandanten

Unterlagenbedarf vom Mandanten

  • 21

    Vollständige Buchhaltung als Grundlage (laufende FiBu muss abgeschlossen sein)

  • 22

    Inventurlisten, Anlagenverzeichnis, Darlehensverträge, Mietverträge

  • 23

    Bestätigung offener Forderungen und Verbindlichkeiten

  • 24

    Sonderbelege: außergewöhnliche Geschäftsvorfälle, Gesellschafterbeschlüsse

  • 25

    Checklisten helfen, alle erforderlichen Unterlagen systematisch einzusammeln

Abgrenzung

  • Der Jahresabschluss ist keine Steuererklärung, bildet aber deren Grundlage.

  • Ein Jahresabschluss ist keine Wirtschaftsprüfung (Audit).

  • Die EÜR ist kein Jahresabschluss im handelsrechtlichen Sinn, dient aber dem gleichen steuerlichen Zweck.