Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist die jährliche Zusammenfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres. Er umfasst je nach Rechtsform Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht. Für Steuerkanzleien ist er einer der aufwändigsten Prozesse im Jahresverlauf.
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Fakten
Bestandteile und Varianten
Bestandteile und Varianten
- 1
Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Stichtag
- 2
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Zusammenfassung aller Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres
- 3
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende
- 4
Anhang und Lagebericht: Pflicht für Kapitalgesellschaften ab bestimmter Größe
Prozess in der Kanzlei
Prozess in der Kanzlei
- 11
Abschlussbuchungen: Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung, Inventurbewertung
- 12
Abstimmung offener Posten und Klärung von Differenzen mit dem Mandanten
- 13
Erstellung der E-Bilanz oder EÜR und Übermittlung an das Finanzamt
- 14
Besprechung der Ergebnisse mit dem Mandanten und ggf. Gestaltungshinweise
Unterlagenbedarf vom Mandanten
Unterlagenbedarf vom Mandanten
- 21
Vollständige Buchhaltung als Grundlage (laufende FiBu muss abgeschlossen sein)
- 22
Inventurlisten, Anlagenverzeichnis, Darlehensverträge, Mietverträge
- 23
Bestätigung offener Forderungen und Verbindlichkeiten
- 24
Sonderbelege: außergewöhnliche Geschäftsvorfälle, Gesellschafterbeschlüsse
- 25
Checklisten helfen, alle erforderlichen Unterlagen systematisch einzusammeln
Abgrenzung
Der Jahresabschluss ist keine Steuererklärung, bildet aber deren Grundlage.
Ein Jahresabschluss ist keine Wirtschaftsprüfung (Audit).
Die EÜR ist kein Jahresabschluss im handelsrechtlichen Sinn, dient aber dem gleichen steuerlichen Zweck.
Siehe auch
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