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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung (FiBu) ist die laufende, chronologische Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. In Steuerkanzleien gehört sie zu den häufigsten Dienstleistungen und bildet die Grundlage für Jahresabschluss, Steuererklärung und betriebswirtschaftliche Auswertungen.

Verifiziert am

Fakten

Abkürzung
FiBu
Gesetzliche Grundlage
HGB (§§ 238–263), AO (§§ 140–148), GoBD
Frequenz
Laufend, typischerweise monatlich
Ergebnis
Summen- und Saldenliste, BWA, Umsatzsteuer-Voranmeldung
Software
DATEV, Agenda, Addison, Lexware u. a.
Mandantenzuarbeit
Belege, Kontoauszüge, Rechnungen, Verträge

Aufgaben der Finanzbuchhaltung

Aufgaben der Finanzbuchhaltung

  • 1

    Erfassung und Kontierung aller Geschäftsvorfälle (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankbewegungen, Kasse)

  • 2

    Erstellung der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung und Übermittlung an das Finanzamt

  • 3

    Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA) als Steuerungsinstrument

  • 4

    Abstimmung der Konten und Klärung offener Posten

  • 5

    Vorbereitung der Datengrundlage für Jahresabschluss und Steuererklärung

Zusammenarbeit Kanzlei und Mandant

Zusammenarbeit Kanzlei und Mandant

  • 11

    Mandanten liefern monatlich Belege, Kontoauszüge und Rechnungen an die Kanzlei

  • 12

    Die Kanzlei verarbeitet die Unterlagen und erstellt BWA und Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • 13

    Rückfragen bei fehlenden oder unklaren Belegen sind ein häufiger Zeitfaktor

  • 14

    Mandantenportale strukturieren die Belegübergabe und reduzieren Rückfragen

Digitalisierung der Finanzbuchhaltung

Digitalisierung der Finanzbuchhaltung

  • 21

    Digitaler Belegaustausch ersetzt den Pendelordner und unstrukturierte E-Mail-Anhänge

  • 22

    OCR und automatische Belegerkennung beschleunigen die Erfassung

  • 23

    Cloud-Buchhaltung ermöglicht Echtzeitzugriff auf den Buchungsstand

  • 24

    Strukturierte Prozesse über Mandantenportale verbessern die Datenqualität und Pünktlichkeit

Abgrenzung

  • Finanzbuchhaltung ist nicht dasselbe wie Lohnbuchhaltung – beides sind eigenständige Prozesse.

  • Die Finanzbuchhaltung erstellt keine Steuererklärungen, liefert aber deren Datengrundlage.

  • FiBu ist keine betriebswirtschaftliche Beratung, auch wenn sie Kennzahlen liefert.