Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung umfasst die monatliche Berechnung und Abwicklung von Löhnen und Gehältern einschließlich der Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt. In Steuerkanzleien ist sie einer der fristkritischsten Prozesse.
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Fakten
Monatlicher Prozess
Monatlicher Prozess
- 1
Mandant meldet Lohndaten: Bruttolohn, Überstunden, Zulagen, Urlaub, Sonderzahlungen, Personalveränderungen
- 2
Kanzlei berechnet Nettolöhne, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge
- 3
Erstellung und Übermittlung der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt
- 4
Erstellung des Beitragsnachweises und der SV-Meldungen an die Krankenkassen
- 5
Bereitstellung der Lohnabrechnungen für Mandant und Arbeitnehmer
Datenfluss Mandant – Kanzlei
Datenfluss Mandant – Kanzlei
- 11
Mandanten melden monatlich variable Lohndaten (Überstunden, Kranktage, Sonderzahlungen)
- 12
Stammdatenänderungen (neue Mitarbeiter, Austritte, Adressänderungen) müssen rechtzeitig übermittelt werden
- 13
Unvollständige Daten führen zu Rückfragen und gefährden die Einhaltung von Fristen
- 14
Strukturierte Erfassungsformulare reduzieren Fehler und Rückfragen
Typische Herausforderungen
Typische Herausforderungen
- 21
Enge Fristen: Beitragsnachweis muss vor dem drittletzten Bankarbeitstag vorliegen
- 22
Kurzfristige Änderungen durch den Mandanten kurz vor Abrechnungstermin
- 23
Unterschiedliche Datenlieferungsformate je Mandant (E-Mail, Excel, Papier, Portal)
- 24
Hoher manueller Aufwand beim Nachfassen fehlender Daten
Abgrenzung
Lohnbuchhaltung ist nicht dasselbe wie Finanzbuchhaltung – beides sind eigenständige Prozesse mit unterschiedlichen Fristen.
Die Lohnbuchhaltung umfasst keine arbeitsrechtliche Beratung.
Lohnbuchhaltung erstellt keine Arbeitsverträge oder Kündigungen.
FAQ
Häufige Fragen
- Was umfasst die Lohnbuchhaltung?
- Die Lohnbuchhaltung umfasst die monatliche Berechnung und Abwicklung von Löhnen und Gehältern einschließlich der Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt.
- Welche Fristen sind bei der Lohnbuchhaltung wichtig?
- Die Lohnsteueranmeldung ist bis zum 10. des Folgemonats fällig, der SV-Beitragsnachweis muss vorab vorliegen, vor dem drittletzten Bankarbeitstag.
- Welche Daten muss der Mandant liefern?
- Der Mandant meldet unter anderem Bruttolohn, Überstunden, Zulagen, Urlaub, Sonderzahlungen sowie Ein- und Austritte. Unvollständige Daten führen zu Rückfragen und gefährden Fristen.
- Ist Lohnbuchhaltung dasselbe wie Finanzbuchhaltung?
- Nein. Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung sind eigenständige Prozesse mit unterschiedlichen Fristen. Die Lohnbuchhaltung umfasst zudem keine arbeitsrechtliche Beratung.
Siehe auch
Verwandte Wiki-Einträge
Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung (FiBu) in der Steuerkanzlei: Definition, Aufgaben, gesetzliche Grundlagen und Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant.
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Einsatzfälle in der Steuerkanzlei
Typische Einsatzfälle von Taxaro in Steuerkanzleien: monatliche Buchhaltung, Lohnprozesse, Jahresabschluss und fristgebundene Mandantenkommunikation.
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