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Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung umfasst die monatliche Berechnung und Abwicklung von Löhnen und Gehältern einschließlich der Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt. In Steuerkanzleien ist sie einer der fristkritischsten Prozesse.

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Fakten

Frequenz
Monatlich, mit festen Abrechnungsterminen
Gesetzliche Pflichten
Lohnsteueranmeldung, SV-Meldungen, Beitragsnachweis
Fristen
Lohnsteueranmeldung bis 10. des Folgemonats, SV-Beitragsnachweis vorab
Daten vom Mandanten
Bruttolohn, Überstunden, Zulagen, Urlaub, Sonderzahlungen, Ein-/Austritte
Software
DATEV LODAS/Lohn und Gehalt, Agenda, Addison u. a.

Monatlicher Prozess

Monatlicher Prozess

  • 1

    Mandant meldet Lohndaten: Bruttolohn, Überstunden, Zulagen, Urlaub, Sonderzahlungen, Personalveränderungen

  • 2

    Kanzlei berechnet Nettolöhne, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge

  • 3

    Erstellung und Übermittlung der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt

  • 4

    Erstellung des Beitragsnachweises und der SV-Meldungen an die Krankenkassen

  • 5

    Bereitstellung der Lohnabrechnungen für Mandant und Arbeitnehmer

Datenfluss Mandant – Kanzlei

Datenfluss Mandant – Kanzlei

  • 11

    Mandanten melden monatlich variable Lohndaten (Überstunden, Kranktage, Sonderzahlungen)

  • 12

    Stammdatenänderungen (neue Mitarbeiter, Austritte, Adressänderungen) müssen rechtzeitig übermittelt werden

  • 13

    Unvollständige Daten führen zu Rückfragen und gefährden die Einhaltung von Fristen

  • 14

    Strukturierte Erfassungsformulare reduzieren Fehler und Rückfragen

Typische Herausforderungen

Typische Herausforderungen

  • 21

    Enge Fristen: Beitragsnachweis muss vor dem drittletzten Bankarbeitstag vorliegen

  • 22

    Kurzfristige Änderungen durch den Mandanten kurz vor Abrechnungstermin

  • 23

    Unterschiedliche Datenlieferungsformate je Mandant (E-Mail, Excel, Papier, Portal)

  • 24

    Hoher manueller Aufwand beim Nachfassen fehlender Daten

Abgrenzung

  • Lohnbuchhaltung ist nicht dasselbe wie Finanzbuchhaltung – beides sind eigenständige Prozesse mit unterschiedlichen Fristen.

  • Die Lohnbuchhaltung umfasst keine arbeitsrechtliche Beratung.

  • Lohnbuchhaltung erstellt keine Arbeitsverträge oder Kündigungen.