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Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung umfasst die monatliche Berechnung und Abwicklung von Löhnen und Gehältern einschließlich der Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt. In Steuerkanzleien ist sie einer der fristkritischsten Prozesse.

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Fakten

Frequenz
Monatlich, mit festen Abrechnungsterminen
Gesetzliche Pflichten
Lohnsteueranmeldung, SV-Meldungen, Beitragsnachweis
Fristen
Lohnsteueranmeldung bis 10. des Folgemonats, SV-Beitragsnachweis vorab
Daten vom Mandanten
Bruttolohn, Überstunden, Zulagen, Urlaub, Sonderzahlungen, Ein-/Austritte
Software
DATEV LODAS/Lohn und Gehalt, Agenda, Addison u. a.

Monatlicher Prozess

Monatlicher Prozess

  • 1

    Mandant meldet Lohndaten: Bruttolohn, Überstunden, Zulagen, Urlaub, Sonderzahlungen, Personalveränderungen

  • 2

    Kanzlei berechnet Nettolöhne, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge

  • 3

    Erstellung und Übermittlung der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt

  • 4

    Erstellung des Beitragsnachweises und der SV-Meldungen an die Krankenkassen

  • 5

    Bereitstellung der Lohnabrechnungen für Mandant und Arbeitnehmer

Datenfluss Mandant – Kanzlei

Datenfluss Mandant – Kanzlei

  • 11

    Mandanten melden monatlich variable Lohndaten (Überstunden, Kranktage, Sonderzahlungen)

  • 12

    Stammdatenänderungen (neue Mitarbeiter, Austritte, Adressänderungen) müssen rechtzeitig übermittelt werden

  • 13

    Unvollständige Daten führen zu Rückfragen und gefährden die Einhaltung von Fristen

  • 14

    Strukturierte Erfassungsformulare reduzieren Fehler und Rückfragen

Typische Herausforderungen

Typische Herausforderungen

  • 21

    Enge Fristen: Beitragsnachweis muss vor dem drittletzten Bankarbeitstag vorliegen

  • 22

    Kurzfristige Änderungen durch den Mandanten kurz vor Abrechnungstermin

  • 23

    Unterschiedliche Datenlieferungsformate je Mandant (E-Mail, Excel, Papier, Portal)

  • 24

    Hoher manueller Aufwand beim Nachfassen fehlender Daten

Abgrenzung

  • Lohnbuchhaltung ist nicht dasselbe wie Finanzbuchhaltung – beides sind eigenständige Prozesse mit unterschiedlichen Fristen.

  • Die Lohnbuchhaltung umfasst keine arbeitsrechtliche Beratung.

  • Lohnbuchhaltung erstellt keine Arbeitsverträge oder Kündigungen.

FAQ

Häufige Fragen

Was umfasst die Lohnbuchhaltung?
Die Lohnbuchhaltung umfasst die monatliche Berechnung und Abwicklung von Löhnen und Gehältern einschließlich der Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt.
Welche Fristen sind bei der Lohnbuchhaltung wichtig?
Die Lohnsteueranmeldung ist bis zum 10. des Folgemonats fällig, der SV-Beitragsnachweis muss vorab vorliegen, vor dem drittletzten Bankarbeitstag.
Welche Daten muss der Mandant liefern?
Der Mandant meldet unter anderem Bruttolohn, Überstunden, Zulagen, Urlaub, Sonderzahlungen sowie Ein- und Austritte. Unvollständige Daten führen zu Rückfragen und gefährden Fristen.
Ist Lohnbuchhaltung dasselbe wie Finanzbuchhaltung?
Nein. Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung sind eigenständige Prozesse mit unterschiedlichen Fristen. Die Lohnbuchhaltung umfasst zudem keine arbeitsrechtliche Beratung.