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GoBD

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind ein Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums. Sie definieren die Anforderungen an digitale Buchführung, Belegarchivierung und den Datenzugriff bei Betriebsprüfungen.

Verifiziert am

Fakten

Vollständiger Name
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Herausgeber
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Aktuelle Fassung
BMF-Schreiben vom 28. November 2019, zuletzt geändert am 11. März 2024 und 14. Juli 2025
Anwendungsbereich
Alle Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen
Kernprinzipien
Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Ordnung, Unveränderbarkeit

Grundprinzipien

Grundprinzipien

  • 1

    Nachvollziehbarkeit: Geschäftsvorfälle müssen von der Entstehung bis zur Bilanz verfolgbar sein

  • 2

    Vollständigkeit: Alle buchungspflichtigen Vorgänge müssen erfasst werden

  • 3

    Richtigkeit: Buchungen müssen den tatsächlichen Sachverhalt wiedergeben

  • 4

    Zeitgerechtheit: Buchungen müssen zeitnah erfolgen

  • 5

    Ordnung: Systematische und übersichtliche Erfassung und Ablage

  • 6

    Unveränderbarkeit: Buchungen dürfen nachträglich nicht unkenntlich gemacht werden

Anforderungen an digitale Belege

Anforderungen an digitale Belege

  • 11

    Digitale Belege müssen revisionssicher archiviert werden

  • 12

    Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie Belege erfasst, verarbeitet und aufbewahrt werden

  • 13

    Aufbewahrungsfristen: 8 Jahre für Buchungsbelege (seit 1.1.2025, zuvor 10 Jahre), 10 Jahre für Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare, 6 Jahre für sonstige Geschäftsunterlagen

  • 14

    Der Datenzugriff durch das Finanzamt (Z1, Z2, Z3) muss bei Betriebsprüfungen gewährleistet sein

Bedeutung für Steuerkanzleien

Bedeutung für Steuerkanzleien

  • 21

    Kanzleien beraten Mandanten bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation

  • 22

    Der Belegaustausch zwischen Mandant und Kanzlei muss GoBD-konform organisiert sein

  • 23

    Strukturierte Prozesse über Mandantenportale unterstützen die Einhaltung der GoBD-Anforderungen

  • 24

    Bei Betriebsprüfungen müssen Kanzleien die Nachvollziehbarkeit der Buchführung nachweisen können

Abgrenzung

  • Die GoBD sind kein Gesetz, sondern ein Verwaltungsschreiben mit Bindungswirkung für die Finanzverwaltung.

  • GoBD-Konformität ist keine Zertifizierung – es gibt kein offizielles GoBD-Siegel.

  • Die GoBD ersetzen nicht die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten nach HGB.

FAQ

Häufige Fragen

Was sind die GoBD?
Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Sie sind ein Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums.
Welche Grundprinzipien schreiben die GoBD vor?
Zu den Kernprinzipien zählen Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Ordnung und Unveränderbarkeit.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten nach den GoBD?
Buchungsbelege sind seit dem 1.1.2025 acht Jahre (zuvor zehn) aufzubewahren, Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare zehn Jahre und sonstige Geschäftsunterlagen sechs Jahre; digitale Belege müssen revisionssicher archiviert werden.
Sind die GoBD ein Gesetz?
Nein. Die GoBD sind kein Gesetz, sondern ein Verwaltungsschreiben mit Bindungswirkung für die Finanzverwaltung. GoBD-Konformität ist zudem keine Zertifizierung.