E-Rechnung
Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Im Unterschied zu einer PDF-Rechnung enthält sie maschinenlesbare Daten, die eine automatische Verarbeitung ermöglichen.
Verifiziert am
Fakten
Formate und Standards
Formate und Standards
- 1
XRechnung: Reines XML-Format, Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland
- 2
ZUGFeRD: Hybridformat aus PDF und eingebettetem XML-Datensatz, kompatibel mit EN 16931
- 3
Peppol BIS: Europäischer Standard für grenzüberschreitenden elektronischen Rechnungsaustausch
- 4
Eine reine PDF-Rechnung ohne strukturierte Daten gilt nicht als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes
Pflichten und Fristen
Pflichten und Fristen
- 11
Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können (B2B, inländisch)
- 12
Ab 1. Januar 2027: Versandpflicht für Unternehmen mit Umsatz über 800.000 EUR im Vorjahr
- 13
Ab 1. Januar 2028: Versandpflicht für alle Unternehmen bei inländischen B2B-Umsätzen
- 14
Pflichtangaben einer E-Rechnung entsprechen den Anforderungen nach § 14 UStG
Bedeutung für Steuerkanzleien
Bedeutung für Steuerkanzleien
- 21
Kanzleien beraten Mandanten bei der Umstellung auf E-Rechnungs-Workflows
- 22
Eingangsrechnungen im E-Rechnungsformat können effizienter verbucht werden
- 23
Korrekte E-Rechnungen sind Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
- 24
Strukturierte Belegerfassung über Mandantenportale erleichtert die Verarbeitung
Abgrenzung
Eine PDF-Rechnung ohne strukturierte Daten ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinn.
E-Rechnung ist kein spezifisches Softwareprodukt, sondern ein Formatstandard.
Die E-Rechnungspflicht ersetzt nicht die bestehenden Aufbewahrungspflichten nach GoBD.
Siehe auch
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