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E-Rechnung

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Im Unterschied zu einer PDF-Rechnung enthält sie maschinenlesbare Daten, die eine automatische Verarbeitung ermöglichen.

Verifiziert am

Fakten

Definition
Rechnung in strukturiertem elektronischen Format (EN 16931)
Formate
XRechnung (XML), ZUGFeRD (PDF + XML), Peppol BIS
Rechtsgrundlage
Wachstumschancengesetz, § 14 UStG, EU-Richtlinie 2014/55/EU
B2B-Empfangspflicht
Ab 1. Januar 2025 für alle inländischen B2B-Umsätze
B2B-Versandpflicht
Gestaffelt: ab 2027 (Umsatz > 800.000 EUR), ab 2028 (alle)
B2G
Pflicht seit 2020 für Rechnungen an Bundesbehörden

Formate und Standards

Formate und Standards

  • 1

    XRechnung: Reines XML-Format, Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland

  • 2

    ZUGFeRD: Hybridformat aus PDF und eingebettetem XML-Datensatz, kompatibel mit EN 16931

  • 3

    Peppol BIS: Europäischer Standard für grenzüberschreitenden elektronischen Rechnungsaustausch

  • 4

    Eine reine PDF-Rechnung ohne strukturierte Daten gilt nicht als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes

Pflichten und Fristen

Pflichten und Fristen

  • 11

    Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können (B2B, inländisch)

  • 12

    Ab 1. Januar 2027: Versandpflicht für Unternehmen mit Umsatz über 800.000 EUR im Vorjahr

  • 13

    Ab 1. Januar 2028: Versandpflicht für alle Unternehmen bei inländischen B2B-Umsätzen

  • 14

    Pflichtangaben einer E-Rechnung entsprechen den Anforderungen nach § 14 UStG

Bedeutung für Steuerkanzleien

Bedeutung für Steuerkanzleien

  • 21

    Kanzleien beraten Mandanten bei der Umstellung auf E-Rechnungs-Workflows

  • 22

    Eingangsrechnungen im E-Rechnungsformat können effizienter verbucht werden

  • 23

    Korrekte E-Rechnungen sind Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

  • 24

    Strukturierte Belegerfassung über Mandantenportale erleichtert die Verarbeitung

Abgrenzung

  • Eine PDF-Rechnung ohne strukturierte Daten ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinn.

  • E-Rechnung ist kein spezifisches Softwareprodukt, sondern ein Formatstandard.

  • Die E-Rechnungspflicht ersetzt nicht die bestehenden Aufbewahrungspflichten nach GoBD.