Digitaler Belegaustausch
Digitaler Belegaustausch bezeichnet die elektronische Übermittlung von Buchungsbelegen, Rechnungen und Dokumenten zwischen Mandant und Steuerkanzlei. Er ersetzt den postalischen Belegordner und unsichere E-Mail-Anhänge durch strukturierte, nachvollziehbare Prozesse.
Verifiziert am
Fakten
Gängige Übertragungswege
Gängige Übertragungswege
- 1
E-Mail mit Anhang: weit verbreitet, aber nicht DSGVO-konform für sensible Daten
- 2
Cloud-Speicher (Dropbox, Google Drive): keine kanzleispezifische Struktur
- 3
Mandantenportal: strukturierter Upload mit Zuordnung zu Vorgang und Mandat
- 4
Scan-App auf dem Smartphone: Belege direkt digitalisieren und übermitteln
DSGVO-Anforderungen beim Belegaustausch
DSGVO-Anforderungen beim Belegaustausch
- 11
Personenbezogene Daten auf Belegen erfordern einen sicheren Übertragungsweg
- 12
Unverschlüsselte E-Mail-Anhänge erfüllen die Anforderungen der DSGVO nicht
- 13
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist bei Cloud-Diensten erforderlich
- 14
Zugriffskontrolle muss sicherstellen, dass nur Berechtigte Belege sehen
Herausforderungen in der Kanzleipraxis
Herausforderungen in der Kanzleipraxis
- 21
Mandanten nutzen unterschiedliche Kanäle: E-Mail, WhatsApp, Post, persönliche Übergabe
- 22
Unvollständige Unterlagen verursachen Rückfragen und verzögern Fristen
- 23
Ohne Erinnerungsfunktion bleibt das Nachfassen an der Kanzlei hängen
- 24
Ein einheitlicher Prozess funktioniert nur, wenn Mandanten ihn verstehen und nutzen
Abgrenzung
Digitaler Belegaustausch ist keine automatische Buchung oder Kontierung.
Ein Upload-Portal allein erfüllt noch keine GoBD-Anforderungen.
Belegaustausch ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch die Kanzlei.
Siehe auch
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