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Digitaler Belegaustausch

Digitaler Belegaustausch bezeichnet die elektronische Übermittlung von Buchungsbelegen, Rechnungen und Dokumenten zwischen Mandant und Steuerkanzlei. Er ersetzt den postalischen Belegordner und unsichere E-Mail-Anhänge durch strukturierte, nachvollziehbare Prozesse.

Verifiziert am

Fakten

Kategorie
Kanzleiprozess
Beteiligte
Mandant und Kanzleiteam
Häufigkeit
Monatlich (Buchhaltung), quartalsweise, jährlich
DSGVO-Relevanz
Hoch – personenbezogene und steuerliche Daten
Typische Formate
PDF, JPG, CSV, XRechnung, ZUGFeRD
Ziel
Vollständige, fristgerechte Unterlagenbereitstellung

Gängige Übertragungswege

Gängige Übertragungswege

  • 1

    E-Mail mit Anhang: weit verbreitet, aber nicht DSGVO-konform für sensible Daten

  • 2

    Cloud-Speicher (Dropbox, Google Drive): keine kanzleispezifische Struktur

  • 3

    Mandantenportal: strukturierter Upload mit Zuordnung zu Vorgang und Mandat

  • 4

    Scan-App auf dem Smartphone: Belege direkt digitalisieren und übermitteln

DSGVO-Anforderungen beim Belegaustausch

DSGVO-Anforderungen beim Belegaustausch

  • 11

    Personenbezogene Daten auf Belegen erfordern einen sicheren Übertragungsweg

  • 12

    Unverschlüsselte E-Mail-Anhänge erfüllen die Anforderungen der DSGVO nicht

  • 13

    Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist bei Cloud-Diensten erforderlich

  • 14

    Zugriffskontrolle muss sicherstellen, dass nur Berechtigte Belege sehen

Herausforderungen in der Kanzleipraxis

Herausforderungen in der Kanzleipraxis

  • 21

    Mandanten nutzen unterschiedliche Kanäle: E-Mail, WhatsApp, Post, persönliche Übergabe

  • 22

    Unvollständige Unterlagen verursachen Rückfragen und verzögern Fristen

  • 23

    Ohne Erinnerungsfunktion bleibt das Nachfassen an der Kanzlei hängen

  • 24

    Ein einheitlicher Prozess funktioniert nur, wenn Mandanten ihn verstehen und nutzen

Abgrenzung

  • Digitaler Belegaustausch ist keine automatische Buchung oder Kontierung.

  • Ein Upload-Portal allein erfüllt noch keine GoBD-Anforderungen.

  • Belegaustausch ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch die Kanzlei.