Digitaler Belegaustausch
Digitaler Belegaustausch bezeichnet die elektronische Übermittlung von Buchungsbelegen, Rechnungen und Dokumenten zwischen Mandant und Steuerkanzlei. Er ersetzt den postalischen Belegordner und unsichere E-Mail-Anhänge durch strukturierte, nachvollziehbare Prozesse.
Verifiziert am
Fakten
Gängige Übertragungswege
Gängige Übertragungswege
- 1
E-Mail mit Anhang: weit verbreitet, aber nicht DSGVO-konform für sensible Daten
- 2
Cloud-Speicher (Dropbox, Google Drive): keine kanzleispezifische Struktur
- 3
Mandantenportal: strukturierter Upload mit Zuordnung zu Vorgang und Mandat
- 4
Scan-App auf dem Smartphone: Belege direkt digitalisieren und übermitteln
DSGVO-Anforderungen beim Belegaustausch
DSGVO-Anforderungen beim Belegaustausch
- 11
Personenbezogene Daten auf Belegen erfordern einen sicheren Übertragungsweg
- 12
Unverschlüsselte E-Mail-Anhänge erfüllen die Anforderungen der DSGVO nicht
- 13
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist bei Cloud-Diensten erforderlich
- 14
Zugriffskontrolle muss sicherstellen, dass nur Berechtigte Belege sehen
Herausforderungen in der Kanzleipraxis
Herausforderungen in der Kanzleipraxis
- 21
Mandanten nutzen unterschiedliche Kanäle: E-Mail, WhatsApp, Post, persönliche Übergabe
- 22
Unvollständige Unterlagen verursachen Rückfragen und verzögern Fristen
- 23
Ohne Erinnerungsfunktion bleibt das Nachfassen an der Kanzlei hängen
- 24
Ein einheitlicher Prozess funktioniert nur, wenn Mandanten ihn verstehen und nutzen
Abgrenzung
Digitaler Belegaustausch ist keine automatische Buchung oder Kontierung.
Ein Upload-Portal allein erfüllt noch keine GoBD-Anforderungen.
Belegaustausch ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch die Kanzlei.
FAQ
Häufige Fragen
- Was bedeutet digitaler Belegaustausch?
- Digitaler Belegaustausch bezeichnet die elektronische Übermittlung von Buchungsbelegen, Rechnungen und Dokumenten zwischen Mandant und Steuerkanzlei anstelle von Papierordnern oder E-Mail-Anhängen.
- Ist E-Mail für den Belegaustausch DSGVO-konform?
- Unverschlüsselte E-Mail-Anhänge erfüllen die Anforderungen der DSGVO für sensible Daten nicht. Personenbezogene Daten auf Belegen erfordern einen sicheren Übertragungsweg.
- Welche Wege gibt es für den digitalen Belegaustausch?
- Gängig sind E-Mail-Anhänge, Cloud-Speicher, ein Mandantenportal mit strukturiertem Upload sowie Scan-Apps, mit denen Belege direkt digitalisiert und übermittelt werden.
- Erfüllt ein Upload-Portal allein die GoBD?
- Nein. Ein Upload-Portal allein erfüllt noch keine GoBD-Anforderungen, und der Belegaustausch ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch die Kanzlei.
Siehe auch
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