Investmentfonds: Steuererstattung nach BFH-Urteil

Julia Müller
Taxaro-Redaktion

Überblick

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass die Besteuerung ausländischer Investmentfonds nach dem Investmentsteuergesetz 2004 (InvStG 2004) unionsrechtswidrig ist. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Steuerpflichtige und eröffnet die Möglichkeit, unrechtmäßig gezahlte Steuern zurückzufordern. Der folgende Artikel beleuchtet die Hintergründe der Entscheidung und erklärt, welche Schritte Steuerberater und ihre Mandanten nun in Erwägung ziehen sollten.

Hintergrund des Urteils

Das InvStG 2004 führte eine besondere Besteuerung für ausländische Investmentfonds ein, die im Vergleich zu inländischen Fonds benachteiligt wurden. Diese Diskriminierung stand im Widerspruch zu den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten hat der BFH nun die Rechtswidrigkeit dieser Regelung festgestellt.

Die Problematik des InvStG 2004

Mit dem InvStG 2004 wurden ausländische Investmentfonds steuerlich anders behandelt als inländische. Diese Regelung führte dazu, dass insbesondere Anleger in ausländischen Fonds schlechter gestellt wurden, da sie höhere steuerliche Belastungen tragen mussten. Das verstößt gegen die europäische Kapitalverkehrsfreiheit, die sicherstellen soll, dass Kapital ungehindert innerhalb der EU bewegt werden kann.

Der europarechtliche Rahmen

Die Kapitalverkehrsfreiheit ist in Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt und verbietet nationale Maßnahmen, die den freien Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten einschränken. Der BFH hat in seinem Urteil bestätigt, dass das InvStG 2004 gegen dieses Grundprinzip verstößt und damit unionsrechtswidrig ist.

Auswirkungen des BFH-Urteils auf Steuerpflichtige

Das Urteil des BFH hat erhebliche Auswirkungen auf Anleger, die in ausländische Investmentfonds investiert haben. Diese können nun unter bestimmten Voraussetzungen zu viel gezahlte Steuern zurückfordern. Steuerberater sollten ihre Mandanten aktiv auf die Möglichkeit hinweisen und die notwendigen Schritte einleiten.

Steuererstattung für Anleger

Anleger, die in den betroffenen Jahren Steuern auf ihre ausländischen Investmentfonds gezahlt haben, sollten prüfen lassen, ob sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Hierbei ist es wichtig, die betroffenen Steuerjahre genau zu identifizieren und gegebenenfalls entsprechende Anträge bei den Finanzbehörden zu stellen.

Handlungsempfehlungen für Steuerberater

Steuerberater sollten ihren Mandanten eine umfassende Beratung anbieten und insbesondere auf die Fristen für mögliche Rückerstattungsansprüche hinweisen. Zudem könnte es sinnvoll sein, laufende Steuerbescheide offen zu halten, um die Möglichkeit zukünftiger Rückforderungen zu sichern.

Mögliche Folgen für den Gesetzgeber

Das Urteil des BFH setzt den Gesetzgeber unter Druck, die unionsrechtswidrigen Regelungen des InvStG 2004 anzupassen. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht werden, um die Diskriminierung ausländischer Investmentfonds zu beenden.

Fazit

Das Urteil des BFH zur unionsrechtswidrigen Besteuerung ausländischer Investmentfonds ist ein wichtiger Meilenstein für Anleger und Steuerberater. Die Entscheidung stellt klar, dass die Diskriminierung ausländischer Fonds gegen europäisches Recht verstößt und eröffnet Steuerpflichtigen die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern. Steuerberater sollten ihre Mandanten proaktiv über die Konsequenzen informieren und mögliche Rückerstattungsansprüche prüfen.

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