Investitionsbooster 2025: Steuerliche Förderung für unternehmerische Zukunftsinvestitionen

Investitionsbooster 2025: Steuerliche Förderung für unternehmerische Zukunftsinvestitionen

Julia Müller

Julia Müller

Lesezeit ca. 7 Minuten / veröffentlicht am

Übersicht

Der Investitionsbooster stellt eine bedeutende steuerliche Fördermaßnahme dar, die seit Juli 2025 deutschen Unternehmen erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten und Steuererleichterungen bietet. Das Sofortprogramm der Bundesregierung zielt darauf ab, die Investitionsbereitschaft zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken.

Die Maßnahmen umfassen verbesserte Abschreibungsregelungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, spezielle Förderungen für Elektromobilität, eine schrittweise Reduktion der Körperschaftsteuer sowie erweiterte Forschungsförderungen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen von den neuen Regelungen profitieren und Anreize für zukunftsorientierte Geschäftsentscheidungen erhalten.

Mit einem Entlastungsvolumen von fast 46 Milliarden Euro bis 2029 unterstreicht der Gesetzgeber seine Absicht, die deutsche Wirtschaft nachhaltig zu unterstützen. Die verschiedenen Komponenten des Programms bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für eine optimierte Steuerplanung.

Neue Abschreibungsregelungen und deren Auswirkungen

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Eine der zentralen Neuerungen des Investitionsboosters ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Unternehmen können seit Juli 2025 bei Anschaffungen oder Herstellungen bis Ende 2027 eine degressive Abschreibung von 30 Prozent wählen. Diese Regelung gilt für alle abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung ermöglicht die degressive Methode in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungsbeträge. Der Abschreibungssatz von 30 Prozent wird dabei auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet. Diese Frontlastung der Abschreibungen führt zu einer spürbaren Liquiditätsentlastung in der Anfangsphase nach der Investition.

Die Regelung schließt Immobilien und immaterielle Vermögenswerte explizit aus. Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und technische Ausstattungen fallen hingegen unter die Begünstigung. Unternehmen haben die Wahlmöglichkeit zwischen degressiver und linearer Abschreibung, wobei ein späterer Wechsel zur linearen Methode zulässig ist.

Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge

Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge hat der Gesetzgeber eine besonders attraktive Sonderabschreibung geschaffen. Bei Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Die Restabschreibung erfolgt über die folgenden Jahre gestaffelt.

Zusätzlich wurde die Preisgrenze für begünstigte Elektrofahrzeuge von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben. Dies erweitert den Kreis der förderfähigen Fahrzeuge erheblich und ermöglicht auch die steuerliche Begünstigung höherwertiger Modelle. Bei privater Mitnutzung bleibt die vorteilhafte Viertelregelung bestehen, wodurch nur 25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern sind.

Körperschaftsteuerreform und Unternehmensbesteuerung

Stufenweise Reduzierung der Körperschaftsteuer

Der Investitionsbooster sieht eine erhebliche Entlastung bei der Körperschaftsteuer vor. Ab 2028 wird der Steuersatz schrittweise von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032 gesenkt. Die Reduzierung erfolgt in jährlichen Schritten von jeweils einem Prozentpunkt.

Diese Maßnahme führt für Kapitalgesellschaften zu einer deutlichen Verringerung der Gesamtsteuerbelastung. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sinkt die effektive Steuerbelastung von etwa 30 Prozent auf rund 25 Prozent. Die Reform stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und schafft zusätzliche Mittel für Investitionen und Wachstum.

Optimierung der Thesaurierungsbegünstigung

Für Personenunternehmen bringt der Investitionsbooster eine Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung. Der Steuersatz für einbehaltene Gewinne wird von 28,25 Prozent auf 25 Prozent reduziert. Diese Regelung macht es für Einzelunternehmer und Personengesellschaften attraktiver, erwirtschaftete Gewinne im Unternehmen zu belassen.

Die Thesaurierungsbegünstigung ermöglicht es, nicht entnommene Gewinne mit einem reduzierten Steuersatz zu versteuern, anstatt sie dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen. Dies fördert die Eigenkapitalbildung und stärkt die Finanzierungsbasis für zukünftige Investitionen.

Forschungsförderung und Innovation

Erweiterte Forschungszulage

Ab 2026 werden die Bedingungen für die steuerliche Forschungszulage erheblich verbessert. Die maximal förderfähigen Ausgaben steigen von zehn auf zwölf Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr. Gleichzeitig wird eine Pauschale von 20 Prozent für Gemein- und Betriebskosten eingeführt, die zusätzlich zur Lohnsumme berücksichtigt wird.

Der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen erhöht sich von 70 auf 100 Euro pro Stunde. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einem vereinfachten Antragsverfahren und können bis zu 35 Prozent ihrer förderfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten als Steuervergünstigung geltend machen.

Die Förderung umfasst sowohl Grundlagenforschung als auch experimentelle Entwicklung. Hierzu zählen die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren, Softwareentwicklung, Prototypenbau und Kooperationsprojekte mit Hochschulen. Voraussetzung ist, dass die Forschungsprojekte nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.

Praktische Umsetzung und strategische Überlegungen

Optimale Nutzung der Fördermaßnahmen

Die erfolgreiche Nutzung des Investitionsboosters erfordert eine durchdachte Steuerplanung. Geplante Investitionen sollten zeitlich so gelegt werden, dass sie in den Anwendungsbereich der neuen Regelungen fallen. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern lohnt sich eine Anschaffung nach dem 1. Juli 2025, um von der degressiven Abschreibung zu profitieren.

Für Unternehmen mit Fahrzeugbedarf bietet der Umstieg auf Elektromobilität sowohl ökologische als auch steuerliche Vorteile. Die Kombination aus hoher Sonderabschreibung und günstiger Versteuerung bei privater Nutzung macht Elektrofahrzeuge zu einer attraktiven Alternative.

Forschungsintensive Unternehmen sollten ihre Projekte strategisch planen und neue Vorhaben ab 2026 starten, um die verbesserten Förderbedingungen vollständig auszuschöpfen. Eine saubere Dokumentation der Projekte von Beginn an erleichtert die spätere Antragstellung erheblich.

Beratungsempfehlungen

Aufgrund der Komplexität der neuen Regelungen und ihrer Wechselwirkungen mit bestehenden steuerlichen Bestimmungen ist eine frühzeitige steuerliche Beratung empfehlenswert. Individuelle Gegebenheiten des Unternehmens, die gewählte Rechtsform und geplante Geschäftsentwicklungen beeinflussen die optimale Nutzung der Fördermaßnahmen erheblich.

Steuerberater können dabei helfen, die verschiedenen Optionen zu bewerten und eine auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Strategie zu entwickeln. Dies umfasst die Abwägung zwischen verschiedenen Abschreibungsmethoden, die Bewertung von Kauf- oder Leasingalternativen sowie die Identifikation förderfähiger Forschungskosten.

Zusammenfassung

Der Investitionsbooster stellt ein umfassendes Maßnahmenpaket dar, das deutschen Unternehmen vielfältige Möglichkeiten zur Steueroptimierung und Investitionsförderung bietet. Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer schaffen erhebliche finanzielle Spielräume.

Besonders die Kombination verschiedener Fördermaßnahmen kann zu beträchtlichen Steuervorteilen führen. Die verbesserte Forschungszulage unterstützt innovationsorientierte Unternehmen bei ihren Entwicklungsaktivitäten, während die optimierte Thesaurierungsbegünstigung die Eigenkapitalbildung stärkt.

Entscheidend für den Erfolg ist eine vorausschauende Planung, die die neuen Möglichkeiten mit den spezifischen Unternehmenszielen in Einklang bringt. Durch die zeitlich begrenzten Anwendungsbereiche einiger Regelungen sollten interessierte Unternehmen zeitnah prüfen, welche Maßnahmen für sie in Betracht kommen. Eine qualifizierte steuerliche Beratung kann dabei helfen, das Potenzial des Investitionsboosters vollständig auszuschöpfen und nachhaltige Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

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