Update Steuerrecht 2025: Diese Änderungen müssen Sie kennen
Übersicht
Die Digitalisierung des Steuerwesens schreitet voran: Ab 2025 müssen sich Unternehmen und ihre steuerlichen Berater auf weitreichende Änderungen einstellen. Neben der verpflichtenden E-Rechnung bringen das Jahressteuergesetz 2024 und das Bürokratieentlastungsgesetz IV bedeutende Neuerungen mit sich.
Elektronische Rechnungsstellung wird Standard
Die wichtigste Änderung betrifft die elektronische Rechnungsstellung. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu archivieren. Während Kleinunternehmer von der Ausstellungspflicht befreit sind, müssen sie dennoch E-Rechnungen verarbeiten können. Das Format muss der europäischen Norm entsprechen, wobei XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 die gängigen Standards darstellen. Eine reine PDF-Rechnung erfüllt die Anforderungen nicht mehr.
Umsatzsteuerliche Anpassungen
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt bedeutende Änderungen im Umsatzsteuerrecht:
- Die Kleinunternehmergrenze steigt auf 25.000 Euro für den Vorjahresumsatz und 100.000 Euro für den laufenden Jahresumsatz
- Bei virtuellen Veranstaltungen erfolgt die B2C-Besteuerung künftig am Aufenthaltsort des Verbrauchers
- Der Vorsteuerabzug wird ab 2028 zeitlich differenziert gewährt, abhängig von der Art der Versteuerung des Rechnungsausstellers
Einkommensteuerliche Neuerungen und Bürokratieabbau
Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung und Modernisierung des Steuerrechts beschlossen:
- Vereinheitlichung der Regelungen für Photovoltaikanlagen bis 30 kW je Einheit (maximal 100 kW je Steuerpflichtigen)
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Bonusleistungen von Krankenkassen bis 150 Euro pro Person und Jahr
- Erweiterung der Konzernklausel bei der Mitarbeiterbeteiligung rückwirkend ab Januar 2024
- Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von 10 auf 8 Jahre
- Anhebung der Grenze für monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf 9.000 Euro
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die steuerlichen Änderungen 2025 erfordern eine frühzeitige Anpassung der Prozesse, besonders im Bereich der E-Rechnung. Für Steuerberater bedeutet dies, ihre Mandanten rechtzeitig zu informieren und bei der Implementierung der erforderlichen technischen Lösungen zu unterstützen. Die Vereinfachungen im Steuerrecht bieten gleichzeitig Chancen für eine effizientere Beratung und Verwaltung.