
Steuervorteile für Immobilieneigentum

Julia Müller
Lesezeit ca. 5 Minuten / veröffentlicht am
Die steuerliche Optimierung für Immobilieneigentümer bietet Steuerberatern ein breit gefächertes Beratungsfeld. Während die staatliche Eigenheimzulage bereits Ende 2005 ausgelaufen ist, existieren nach wie vor zahlreiche Möglichkeiten für Immobilienbesitzer, ihre Steuerlast zu reduzieren. Diese Potenziale sollten im Beratungsgespräch gezielt angesprochen werden, um einen Mehrwert für die Mandantschaft zu schaffen.
Übersicht der Steuerabzugsmöglichkeiten
Immobilieneigentümer können je nach Nutzungsart unterschiedliche steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist dabei zwischen selbstgenutztem und vermieteten Wohneigentum zu unterscheiden. Bei beiden Nutzungsarten bestehen spezifische Abzugsmöglichkeiten, die in der Steuerberatung berücksichtigt werden sollten. Besonders bei selbstgenutzten Immobilien sind die Mandanten häufig nicht ausreichend über ihre Möglichkeiten informiert, wodurch Optimierungspotenzial ungenutzt bleibt.
Steuervorteile bei selbstgenutzten Immobilien
Abzugsfähige Handwerkerleistungen
Selbstnutzende Immobilieneigentümer können 20% der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten für Handwerkerleistungen, maximal 1.200 Euro jährlich, steuerlich geltend machen. Zu den begünstigten Maßnahmen zählen unter anderem:
- Fassaden- und Dacharbeiten
- Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
- Wartung oder Modernisierung von Heizungsanlagen
- Modernisierung von Küche und Bad
- Reparatur von Haushaltsgegenständen
Beratungshinweis: Mandanten sollten darauf hingewiesen werden, dass grundsätzlich nur Arbeiten begünstigt sind, die im Haushalt durchgeführt werden. Bei Reparaturen, die teilweise in einer Werkstatt erfolgen, ist nur der Anteil der Arbeitsleistung abzugsfähig, der vor Ort erbracht wurde. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Az.: VI R 4/18).
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Ein weiterer Steuervorteil ergibt sich aus der Beschäftigung von Hilfskräften für haushaltsnahe Dienstleistungen. Hierzu zählen Tätigkeiten wie:
- Reinigungsarbeiten
- Gartenpflege und Rasenmähen
- Winterdienst und Schneeräumen
Bei diesen Dienstleistungen können 20% der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr, steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Hilfskraft sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig tätig ist.
Steuerermäßigung bei energetischer Sanierung
Besonders attraktiv ist die Steuerermäßigung bei energetischer Gebäudesanierung. Diese umfasst Maßnahmen wie:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
- Weitere energiesparende Baumaßnahmen
Die Steuerermäßigung beträgt insgesamt 20% der Sanierungskosten von maximal 200.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Das bedeutet eine maximale Steuerersparnis von 40.000 Euro.
Für die Inanspruchnahme dieser Vergünstigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Objekt muss bei Durchführung der Maßnahmen älter als zehn Jahre sein
- Die Maßnahmen müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen worden sein
- Der Abschluss muss vor dem 1. Januar 2030 erfolgen
- Die Ausführung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen
Denkmalgeschützte Immobilien
Bei selbstgenutzten denkmalgeschützten Immobilien können 90% der Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren linear abgeschrieben werden. Diese Abschreibungsmöglichkeit stellt besonders für Eigentümer historischer Gebäude einen erheblichen steuerlichen Vorteil dar.
Steueroptimierung für Vermieter
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Vermieter können jährlich 2% des Brutto-Gesamtpreises der Immobilie als Abschreibung steuerlich geltend machen. Diese Absetzung für Abnutzung (AfA) mindert die steuerpflichtigen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und stellt somit einen bedeutenden Steuervorteil dar.
Finanzierungskosten
Die Zinsen für ein zur Finanzierung der vermieteten Immobilie aufgenommenes Darlehen können als Werbungskosten angesetzt werden. Im Gegensatz zu selbstgenutzten Immobilien, bei denen Darlehenszinsen steuerlich nicht berücksichtigt werden können, bietet sich hier ein erhebliches Einsparpotenzial.
Vermietungsbezogene Aufwendungen
Für Vermieter sind zahlreiche weitere Aufwendungen steuerlich relevant:
- Kosten für die Mietersuche (Inserate, Telefonkosten, Fahrtkosten)
- Maklergebühren für die Vermittlung von Mietern
- Renovierungs- und Modernisierungskosten als Erhaltungsaufwendungen
- Nebenkosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können
All diese Ausgaben mindern die zu versteuernden Mieteinnahmen und sollten daher vollständig dokumentiert und in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Bei der Beratung von Immobilieneigentümern zum Thema Veräußerung sollte klargestellt werden, dass der oft verwendete Begriff "Spekulationssteuer" lediglich umgangssprachlich ist. Tatsächlich handelt es sich um Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG.
Diese Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne entfällt in folgenden Fällen:
- Wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre liegen
- Wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangehenden Kalenderjahren selbst bewohnt wurde (Eigennutzung)
- Wenn kein Veräußerungsgewinn erzielt wird
Für die Gewinnermittlung gilt vereinfacht folgende Formel: Verkaufspreis – Kaufpreis – Kaufnebenkosten – Verkaufskosten = steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn
Die Höhe der Steuerbelastung ergibt sich aus dem persönlichen Einkommensteuersatz des Mandanten nach Hinzurechnung des Veräußerungsgewinns zum zu versteuernden Einkommen. Hier ist zu beachten, dass ein erheblicher Veräußerungsgewinn unter Umständen zu einem höheren Steuersatz führen kann.
Zusammenfassung und Beratungsansätze
Die steuerliche Optimierung für Immobilieneigentümer bietet zahlreiche Ansatzpunkte für eine qualifizierte Steuerberatung. Besonders die Unterscheidung zwischen selbstgenutztem und vermieteten Wohneigentum erfordert eine differenzierte Betrachtung. Bei selbstgenutzten Immobilien stehen vor allem Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und energetische Sanierungsmaßnahmen im Fokus. Vermieter profitieren zusätzlich von Abschreibungsmöglichkeiten und dem Abzug von Finanzierungskosten.
Für die Mandantenberatung empfiehlt sich ein strukturierter Beratungsansatz:
- Analyse der Immobiliensituation (Selbstnutzung oder Vermietung)
- Erfassung aller getätigten und geplanten Ausgaben
- Identifikation der steuerlichen Optimierungspotenziale
- Entwicklung einer langfristigen Strategie zur Steueroptimierung
Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Spekulationssteuer gelegt werden. Diese fällt bei einem Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist an, sofern die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde. Nach Ablauf dieser Frist können Immobilien steuerfrei veräußert werden, was in der langfristigen Vermögensplanung berücksichtigt werden sollte.
Durch eine fundierte Beratung zu diesen Themen können Steuerberater einen erheblichen Mehrwert für ihre Mandanten schaffen und gleichzeitig ihr Profil als kompetenter Partner in Immobilienfragen schärfen.