
Minijob Versteuerung 2025: Optionen und Berechnungsgrundlagen

Julia Müller
Grundlagen der Minijob-Versteuerung
Ein Minijob ist zwar sozialversicherungsfrei, unterliegt aber grundsätzlich der Steuerpflicht. Arbeitgeber haben dabei verschiedene Möglichkeiten, die Versteuerung vorzunehmen. Die Wahl der Besteuerungsart hat dabei sowohl für Arbeitgeber als auch für Minijobber weitreichende Konsequenzen. Die Entscheidung für eine bestimmte Versteuerungsform sollte daher wohlüberlegt sein.
Versteuerungsoptionen für Arbeitgeber
Die 2%-Pauschalversteuerung
Die am häufigsten gewählte Option ist die Pauschalversteuerung mit 2%. Diese enthält bereits die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Voraussetzung ist die Zahlung des Pauschalbetrags zur Rentenversicherung. Der Vorteil dieser Methode liegt in ihrer Einfachheit: Der Betrag wird automatisch vom Arbeitsentgelt abgezogen und direkt an die Minijob-Zentrale abgeführt. Für Arbeitnehmer entfällt die Notwendigkeit, den Minijob in der Steuererklärung anzugeben.
Die 20%-Pauschalversteuerung
Wenn bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen Sozialversicherungsbeiträge anfallen, ist die 2%-Option nicht möglich. In diesem Fall können Arbeitgeber die 20%-Pauschalversteuerung wählen. Auch hier müssen Arbeitnehmer den Minijob nicht in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen. Diese Variante ist besonders relevant bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze durch mehrere parallele Minijobs.
Versteuerung nach Lohnsteuerkarte
Als dritte Option steht die individuelle Versteuerung nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (früher: Lohnsteuerkarte) zur Verfügung. Bei dieser Variante erfolgt die Besteuerung nach der jeweiligen Steuerklasse des Arbeitnehmers. Besonders relevant ist dies bei der Steuerklasse VI, die bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen zum Tragen kommt. In den Steuerklassen I bis IV bleibt das Minijob-Einkommen häufig steuerfrei, während in den Klassen V und VI auch bei geringen Einkünften Steuern anfallen können.
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Die Wahl der Versteuerungsmethode ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bei der 2%-Pauschale muss der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung entrichten. Die Entscheidung für eine Versteuerungsart sollte vor Beschäftigungsbeginn getroffen und vertraglich festgehalten werden. Ein späterer Wechsel ist zwar möglich, sollte aber vermieden werden, da er zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht. Auch die Höhe des Arbeitsentgelts und eventuelle weitere Beschäftigungsverhältnisse des Arbeitnehmers spielen bei der Wahl der Versteuerungsmethode eine wichtige Rolle.
Zusammenfassung
Die Versteuerung von Minijobs bietet Arbeitgebern verschiedene Optionen, die je nach Situation unterschiedliche Vor- und Nachteile haben. Die 2%-Pauschale ist die einfachste und häufigste Variante, steht aber nicht in allen Fällen zur Verfügung. Die 20%-Pauschale und die Versteuerung nach Lohnsteuerkarte sind Alternativen, die in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein können. Eine sorgfältige Prüfung der individuellen Situation und der rechtlichen Rahmenbedingungen ist für die optimale Wahl der Versteuerungsmethode unerlässlich.