Gründung einer eGbR: Voraussetzungen, Ablauf und wichtige Regelungen

Gründung einer eGbR: Voraussetzungen, Ablauf und wichtige Regelungen

Julia Müller

Julia Müller

Die eGbR: Was ist neu?

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 wurde die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) eingeführt. Diese ermöglicht es GbRs, Rechtsfähigkeit zu erlangen und im neuen Gesellschaftsregister eingetragen zu werden. Dies schafft mehr Rechtssicherheit und Transparenz, insbesondere im Geschäftsverkehr.

Voraussetzungen für die Gründung

Die Gründung einer eGbR folgt den bekannten Grundsätzen der GbR-Gründung:

  1. Zwei oder mehr Gesellschafter: Natürliche oder juristische Personen können sich zusammenschließen.
  2. Gemeinsamer Zweck: Die Gesellschafter müssen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, der über den reinen Vermögensaufbau hinausgeht (z.B. Betrieb eines Gewerbes, freiberufliche Tätigkeit).
  3. Gesellschaftsvertrag: Obwohl nicht zwingend schriftlich erforderlich, ist ein schriftlicher Vertrag dringend empfohlen, um Rechte und Pflichten klar zu regeln.
  4. Eintragung ins Gesellschaftsregister: Der entscheidende Schritt zur eGbR ist die freiwillige Anmeldung und Eintragung im Gesellschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht.

Der Eintragungsprozess

Die Anmeldung zur Eintragung muss von allen Gesellschaftern gemeinsam erfolgen und notariell beglaubigt werden. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name, Sitz und Anschrift der Gesellschaft
  • Angaben zu den Gesellschaftern (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort oder Firma, Rechtsform, Sitz, zuständiges Register)
  • Vertretungsbefugnis der Gesellschafter

Nach Prüfung durch das Registergericht erfolgt die Eintragung, und die Gesellschaft führt den Zusatz "eGbR".

Vorteile der Eintragung

Die Eintragung als eGbR bietet mehrere Vorteile:

  • Rechtsfähigkeit: Die eGbR kann selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, Verträge schließen und vor Gericht klagen oder verklagt werden.
  • Transparenz: Das Gesellschaftsregister schafft Publizität über die Existenz und die Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft.
  • Grundbuchfähigkeit: Nur eingetragene GbRs können Rechte an Grundstücken erwerben oder veräußern.
  • Umwandlungsfähigkeit: Eine eGbR kann in andere Rechtsformen (z.B. oHG, KG) umgewandelt werden.

Haftung und Besteuerung

Die Haftung der Gesellschafter bleibt wie bei der nicht eingetragenen GbR: Sie haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Steuerlich wird die eGbR weiterhin als transparente Gesellschaft behandelt, d.h., Gewinne und Verluste werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen besteuert.

Zusammenfassung

Die Einführung der eGbR modernisiert das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erheblich. Durch die Möglichkeit der Eintragung ins Gesellschaftsregister gewinnen GbRs an Rechtsfähigkeit und Transparenz. Dies ist insbesondere für Gesellschaften relevant, die am Rechtsverkehr teilnehmen oder Grundbesitz erwerben möchten. Die Gründung ist unkompliziert, erfordert jedoch eine notariell beglaubigte Anmeldung aller Gesellschafter.

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