Die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)

Julia Müller
Taxaro-Redaktion

Einführung

Die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) stellt eine bedeutende Neuerung im deutschen Personengesellschaftsrecht dar. Diese Rechtsform ermöglicht es der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), durch Eintragung in das Gesellschaftsregister rechtsfähig zu werden. Das Modernisierungsgesetz des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ist das zentrale Gesetz, das diese Reform einführt. In diesem Beitrag erklären wir die eGbR, ihre Entstehung, die Änderungen durch das MoPeG und die praktischen Auswirkungen auf Gründer:innen, Unternehmer:innen und Steuerberater:innen.

Was ist die eGbR?

Die eGbR ist eine Weiterentwicklung der klassischen GbR. Sie entsteht durch die Eintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das neue Gesellschaftsregister. Diese Eintragung verleiht der GbR Rechtsfähigkeit, sodass sie selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann. Vor der Einführung der eGbR war die GbR lediglich zur Durchführung von Einzelgeschäften vorgesehen und wurde in der Praxis oft durch sorgfältig ausgearbeitete Gesellschaftsverträge ergänzt.

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Modernisierungsgesetz des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Hintergrund und Zielsetzung

Das MoPeG zielt darauf ab, das veraltete Personengesellschaftsrecht zu modernisieren und die Rechtsform der GbR praxistauglicher zu gestalten. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2001 in der Entscheidung "Weißes Ross" die Rechtsfähigkeit der GbR anerkannt. Das MoPeG baut auf dieser Entscheidung auf und führt das Gesellschaftsregister ein, in das sich eine GbR eintragen kann, um zur eGbR zu werden.

Änderungen durch das MoPeG

Das MoPeG bringt zahlreiche Änderungen mit sich, darunter:

  • Einführung des Gesellschaftsregisters: Die Eintragung verleiht der GbR Rechtsfähigkeit.
  • Verpflichtung zur Eintragung bei bestimmten Rechtsgeschäften: Eine GbR muss sich eintragen, wenn sie registrierte Rechte wie Grundstücke erwerben möchte.
  • Überarbeitete Gesellschaftsverträge: Bestehende Personengesellschaften müssen ihre Gesellschaftsverträge anpassen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Das MoPeG wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Gründung einer eGbR

Das Gesellschaftsregister

Das neue Gesellschaftsregister wird von den Amtsgerichten geführt. Eine Eintragung ist notwendig, wenn die GbR registrierte Rechte erwerben möchte. Der Eintrag erfolgt durch einen Notar und beinhaltet folgende Mindestangaben:

  • Name der Gesellschaft
  • Vertragssitz
  • Anschrift
  • Angaben zu den Gesellschaftern
  • Vertretungsbefugnisse

Vorteile und Nachteile der eGbR

Vorteile

  • Rechtsfähigkeit: Die eGbR kann selbständig Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen.
  • Einfachere Verwaltung: Bei Gesellschafterwechseln müssen Einträge in anderen Registern nicht angepasst werden.
  • Öffentliche Vertrauensbasis: Das Gesellschaftsregister ist öffentlich einsehbar, was das Vertrauen in die Richtigkeit der Angaben stärkt.

Nachteile

  • Verpflichtung zur Eintragung: Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist eine Eintragung zwingend erforderlich.
  • Kosten: Der Eintrag ins Gesellschaftsregister verursacht Notarkosten und Gebühren.

Praktische Auswirkungen für Unternehmer:innen und Steuerberater:innen

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Handlungsbedarf und Fristen

Unternehmer:innen und Steuerberater:innen müssen folgende Punkte beachten:

  • Gesellschaftsvertrag anpassen: Bestehende GbRs müssen ggf. ihre Gesellschaftsverträge überarbeiten.
  • Eintragung in das Gesellschaftsregister: Für Grundstücks-GbRs besteht seit dem 1. Januar 2024 die Pflicht zur Eintragung.

Überlegungen zur Eintragung

  • Vor- und Nachteile abwägen: Die Entscheidung zur Eintragung sollte gut überlegt sein, insbesondere hinsichtlich der langfristigen Ziele der Gesellschaft.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Eine rechtliche Beratung ist ratsam, um die individuellen Vorteile und möglichen Nachteile der eGbR zu evaluieren.

Besonderheiten für spezielle Gesellschaftsformen

Folgende Gesellschaftsformen könnten ebenfalls vom MoPeG betroffen sein:

  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft)
  • Bau-Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
  • Familiengesellschaften

Diese Gesellschaften sollten prüfen, ob eine Umwandlung in eine eGbR Vorteile bietet.

Fazit

Die Einführung der eGbR durch das MoPeG ist eine bedeutende Reform im deutschen Personengesellschaftsrecht. Sie schafft mehr Rechtsklarheit und -sicherheit für die Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Unternehmer:innen und Steuerberater:innen sollten die neuen Regelungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vornehmen, um von den Vorteilen der eGbR zu profitieren. Die Reform trägt dazu bei, die GbR als Rechtsform attraktiver und praxistauglicher zu machen, was langfristig zu einer stärkeren Nutzung dieser Gesellschaftsform führen könnte.

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