Aussetzungszinsen verfassungswidrig? Was Steuerberater wissen müssen
Überblick
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Aussetzungszinsen geäußert. Konkret betrifft dies die Berechnung von Zinsen in Höhe von monatlich 0,5 %, die bei der Aussetzung der Vollziehung erhoben werden. In einem Vorabentscheidungsersuchen an das Bundesverfassungsgericht hinterfragt der BFH, ob diese Zinssätze mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Übermaßverbots vereinbar sind. Für Steuerberater könnte dies weitreichende Konsequenzen haben, da Aussetzungszinsen häufig in Einspruchs- und Klageverfahren eine Rolle spielen.
Aussetzungszinsen: Rechtsgrundlage und Hintergrund
Aussetzungszinsen werden gemäß § 237 der Abgabenordnung (AO) berechnet, wenn die Vollziehung eines Steuerbescheids ausgesetzt wird. Die Aussetzung erfolgt in der Regel, wenn der Steuerpflichtige Einspruch gegen den Bescheid einlegt und dieser ausgesetzt wird, bis über den Einspruch entschieden ist. Der Zinssatz beträgt dabei 0,5 % pro Monat, was einer jährlichen Verzinsung von 6 % entspricht.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Der BFH hegt nun Zweifel, ob dieser Zinssatz den Anforderungen des Grundgesetzes gerecht wird. Die verfassungsrechtlichen Bedenken stützen sich auf das Übermaßverbot, welches eine unverhältnismäßige Belastung der Steuerpflichtigen verhindern soll. Der Zinssatz von 6 % pro Jahr erscheint in der aktuellen Niedrigzinsphase als überhöht und könnte somit verfassungswidrig sein.
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
In einem aktuellen Verfahren hat der BFH dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Klärung vorgelegt. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte die Praxis der Aussetzungszinsen grundlegend verändern. Sollte das Bundesverfassungsgericht dem BFH folgen, wäre der Gesetzgeber gefordert, den Zinssatz nach unten anzupassen oder alternative Regelungen zu treffen.
Praktische Auswirkungen für Steuerberater
Sollte das Bundesverfassungsgericht den Zinssatz als verfassungswidrig erklären, müssten Steuerberater die Auswirkungen in der Praxis sorgfältig beobachten. Insbesondere in laufenden Verfahren, bei denen hohe Aussetzungszinsen drohen, könnte dies einen erheblichen Einfluss haben. Steuerberater sollten ihre Mandanten rechtzeitig über mögliche Änderungen informieren und prüfen, ob in anhängigen Verfahren ein Antrag auf Anpassung der Zinsen sinnvoll ist.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte auch Auswirkungen auf die Zinsberechnung bei anderen steuerlichen Verzinsungsregelungen haben. In jedem Fall sollte die Zinsproblematik im Auge behalten werden, da eine Anpassung weitreichende Folgen für künftige Einspruchs- und Klageverfahren haben könnte.
Fazit
Der BFH stellt die Berechnung der Aussetzungszinsen infrage und hat das Bundesverfassungsgericht um Klärung gebeten. Steuerberater sollten sich frühzeitig auf mögliche Änderungen vorbereiten und Mandanten entsprechend beraten. Insbesondere in Zeiten niedriger Zinssätze könnte eine verfassungswidrige Praxis zu einer deutlichen Entlastung der Steuerpflichtigen führen.